(Grupo Barbaria) Kommunistische Kritik des Rechts

Ein weiterer enorm interessanter Text von Grupo Barbaria, die Übersetzung ist von uns.


Kommunistische Kritik des Rechts

In diesen Notizen werden wir eine Kritik des Rechts als der spezifischen Form entwickeln, in der die gesellschaftliche Normativität in der kapitalistischen Produktionsweise erscheint. Das heißt, wir betrachten das Recht nicht als eine transhistorische Form, die für alle Klassengesellschaften gilt, sondern als eine spezifische Form, die ihre Daseinsberechtigung in der Logik der kapitalistischen Gesellschaft hat.

Zu diesem Zweck gehen wir von der Methode aus, die Marx in seiner Kritik der politischen Ökonomie verwendete. Und wir verstehen das Recht als ein spezifisches Moment, das seine Daseinsberechtigung in einer Welt findet, die die Ware zur einfachsten und unmittelbarsten Beziehung macht, die die kapitalistische Totalität artikuliert. Mit anderen Worten: Wir können das Recht nicht als eine autonome, vom Rest der gesellschaftlichen Gesamtheit unabhängige Dimension verstehen, die nach ihrer eigenen, unabhängigen sozialen Daseinsberechtigung analysiert werden sollte. Das Recht ist untrennbar mit der sozialen Logik verbunden, die der kapitalistischen Produktionsweise zugrunde liegt. Wir können es nur durch die Bewegung seiner einfachen und abstrakten Kategorien verstehen. Nachdem wir die Methode aufgezeigt haben, mit der wir unsere Untersuchung beginnen, wollen wir sie begründen.

Was ist das Recht?

Wenn wir nach einer allgemeinen Definition von Recht suchen, finden wir etwas sehr Ähnliches wie diese:

Das Recht ist „die rationale Organisation sozialer Beziehungen in Übereinstimmung mit der Begegnung des freien Willens der Individuen“.

„Das Recht ist eine Reihe von Regeln, die das menschliche Verhalten regeln und die Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt durch die Auferlegung von Regeln und die Schaffung von Gremien und Institutionen, die deren Einhaltung und Durchsetzung gewährleisten, ordnen“.

Wie wir sehen, zeichnen sich diese Definitionen durch ihren allgemeinen Charakter aus, d. h. sie gelten für jede Epoche und jede Gesellschaft. Jede Gesellschaft braucht eine Reihe von Normen, die das menschliche Verhalten durch gemeinsame Regeln ordnen und durch Institutionen garantiert werden, die für ihre Durchsetzung sorgen. Diese Definitionen des Rechts erinnern sehr an eine andere typische und allgemeine Definition, in diesem Fall der Ökonomie:

Die Ökonomie ist „die Wissenschaft, die die Befriedigung unbegrenzter menschlicher Bedürfnisse mit Hilfe knapper Ressourcen untersucht“.

Marx beginnt in seiner Einleitung zu Grundrisse genau damit, dass er diese Art von Definitionen, die für alle Zeiten und Orte gelten, in Frage stellt: Was sind menschliche Bedürfnisse? Was sind Ressourcen? Sind Ressourcen in den Händen der menschlichen Gemeinschaft nicht genauso in soziale Klassen aufgeteilt wie in einer Gesellschaft, die die Produktionsmittel zu Kapital macht? Die Antwort von Marx ist klar: Es geht darum, von den spezifischen Bestimmungen auszugehen, die jeder Produktionsweise eigen sind. Es ist notwendig, die konkreten Bestimmungen zu finden, die jeder Produktionsweise einen logischen und historischen Sinn geben, und von diesen einfacheren Bestimmungen aus nach oben zu gehen, um dieser historischen Totalität den allgemeinen Sinn zu geben. Wenn wir von den Definitionen ausgehen, die wir zuvor über Recht oder Wirtschaft gesehen haben, erklären wir nichts. Sie sind unbestimmte Abstraktionen, aus denen nichts Gültiges und Konkretes, nichts Erklärendes abgeleitet werden kann. Sie sind die typischen leeren Begriffe, von denen die bourgeoisen Sozialwissenschaften ausgehen. Wenn wir diese Definitionen jedoch konkreter hinterfragen, kommen wir zu konkreteren Feststellungen.

Genau das hat Marx mit seiner Kritik der politischen Ökonomie getan. Was sind diese Ressourcen? In einigen Gesellschaften werden einige Produktionsmittel von der bäuerlichen Gemeinschaft unabhängig (siehe die Arbeitsmittel in den mittelalterlichen Zünften), andere sind jedoch immer noch keine Waren (z. B. Land im Feudalismus). In anderen Fällen, z. B. in Rom, neigen die Patrizier dazu, sich den ager publicus der Gemeinschaft anzueignen, was sich in der Geschichte Roms sehr stark auswirken wird. Das ist die Methode des historischen Materialismus. Die spezifischen Bestimmungen jeder Produktionsweise zu finden, die spezifischen Unterschiede, die eine historische Totalität von einer anderen unterscheiden. Im Kapitalismus ist die einfachste Kategorie, von der wir den Rest aus seiner Einheit der Gegensätze ableiten können, die Ware. In Gesellschaften, in denen die kapitalistische Produktionsweise vorherrscht, erscheint der Reichtum tatsächlich als eine enorme Anhäufung von Waren. Alles wird in eine Ware verwandelt, die gekauft und verkauft werden kann, vom Land bis zur Arbeitskraft. Etwas, das in seiner Allgemeinheit in anderen früheren Produktionsweisen nicht denkbar war. Von der Ware leitet Marx eine weitere Reihe von Kategorien ab, wie Wert, Tauschwert und Gebrauchswert, Geld, Kapital (als Wert, der durch Wert aufgeblasen wird), usw. Und auf diese Weise rekonstruiert er die konkrete Totalität des Kapitals im Prozess, der dazu tendiert, mit seiner widersprüchlichen Logik die gesamte gesellschaftliche Bestimmung zu erfassen.

Gehen wir nun dazu über, die Definition des Gesetzes mit der gleichen Logik zu analysieren. Man sagt uns, dass es eine rationale Organisation der sozialen Beziehungen ist, die den freien Willen der Individuen regelt. Aber was ist dieser freie Wille des Einzelnen und gibt es einen freien Willen des Einzelnen im Ancien Régime oder in einer Inkagemeinschaft? Diese Fragen lassen uns verstehen, dass das, was dem modernen Recht zugrunde liegt, das individuelle Rechtssubjekt, dem eine Reihe von Rechten und Pflichten kosubstantiell zukommen, nichts anderes als ein historisches Nebenprodukt der kapitalistischen Produktionsweise ist. Das moderne Recht ist eine spezifische Form, die von den kapitalistischen Gesellschaftsverhältnissen durchdrungen und bestimmt ist. Es entsteht aus dessen Bestimmungen und Metamorphosen, und wir können es nur von dort aus erklären.

In vorkapitalistischen Gesellschaften gibt es (natürlich) Regeln des Zusammenlebens, aber sie beruhen auf anderen Prinzipien und einfachen Kategorien. Man denke an den Feudalismus und das Ancien Régime. Der Begriff des Privilegs ist ein wesentlicher Bestandteil des feudalen sozialen und politischen Gefüges. Es gibt keine Vorstellung von der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, wie sie für das moderne Recht und den Kapitalismus typisch ist. Der Unterschied zwischen den Menschen ist ein zentrales Element für die soziale Reproduktion der Struktur der Produktionsweise. Ein Adliger wird niemals mit einem Bauern gleich sein und ein Bourgeois niemals mit einem Bischof. Es gibt keine Vorstellung von abstrakter Gleichheit zwischen allen Personen als Personen. Der Feudalismus ist eine Produktionsweise, die die Reproduktion von ökonomischer und politischer Macht auf Verwandtschaft gründet. Privilegien werden strukturell vererbt. Wenn ich der Sohn eines Adligen bin, werde ich mein ganzes Leben lang ein Adliger sein und kann mich nur mit anderen Adligen fortpflanzen. Die Gleichheit zwischen Menschen ist in der sozialen Logik aller vorkapitalistischen Gesellschaften unverständlich. Explizite Ungleichheit ist eine Grundlage für die soziale Reproduktion ihrer Klassenstrukturen. Deshalb hat zum Beispiel jemand wie Aristoteles die Sklaverei gerechtfertigt. Er rechtfertigte damit lediglich theoretisch und ideologisch die Grundlage seiner Welt. Das ist nicht anders, als wenn Habermas die kommunikative Rationalität des Rechtsstaats und der liberalen Demokratie rechtfertigt, um ein aktuelles Beispiel zu nennen.

Das Besondere am Kapitalismus im Vergleich zu anderen Klassenproduktionsweisen ist also die Vorstellung von abstrakter Gleichheit. Auf dieselbe Weise stellt der Kapitalismus auf der Grundlage abstrakter Arbeit eine Reihe konkreter Tätigkeiten gleich, die in anderen Klassengesellschaften nichts gemeinsam haben: Die Tätigkeit des Handwerkers hat nichts mit der des freien mittelalterlichen Bauern oder des Leibeigenen gemein. In anderen Gesellschaften ist das hierarchische Netzwerk von Privilegien jedoch untrennbar mit diesen Gesellschaften verbunden. So wie die abstrakte Arbeit die soziale Substanz der kapitalistischen Gesellschaft zum Ausdruck bringt, drückt das juristische Subjekt (A.d.Ü., oder Rechtssubjekt) (die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz als Personen) die einfachste Kategorie aus, aus der wir den modernen juristischen Rahmen ableiten müssen. In diesem Sinne sind Ware und Recht zwei untrennbare und verständlicherweise wechselseitige Phänomene, zwei Phänomene, die all ihre Bestimmungen und Möglichkeiten im Kapitalismus entwickeln.

Pashukanis ist zweifelsohne der kommunistische Theoretiker (bolschewistischer Herkunft), der diese Perspektive am besten entwickelt hat. Im Kapital fragt Marx nicht nur nach dem gemeinsamen Inhalt der auf dem Markt verkauften Waren (der Arbeitszeit, die die klassischen Ökonomen schon früh erkannt hatten), sondern auch danach, warum die Produkte menschlicher Arbeit die Form von Waren annehmen, was in anderen Gesellschaftsformationen nicht in verallgemeinerter Form der Fall war. In ähnlicher Weise fragt Pashukanis, warum die menschlichen Beziehungen eine juristische Form annehmen, warum die Menschen zu abstrakten Subjekten werden, die als Personen gleiche Rechte und Pflichten haben. Es ist wichtig, nicht nur nach dem Inhalt, sondern auch nach der Form zu fragen. Die Methode ist in beiden Fällen ähnlich: Warum nehmen die menschlichen Produkte die Form des Wertes an? In anderen Gesellschaften wurden die Produkte menschlicher Arbeit weder gekauft noch verkauft, sondern waren direkt gesellschaftliche Gebrauchswerte. Warum werden die sozialen Verbindungen von Menschen als gleichberechtigte Subjekte hergestellt, die Rechte und Pflichten haben? In anderen Gesellschaften gab es kein allgemeines Recht, sondern die Beziehungen wurden auf der Grundlage der spezifischen Rechte organisiert, die jede soziale Gruppe hatte, sie waren in ihre eigene sozio-politische Gemeinschaft eingebettet. Eine Person, die Mitglied der mozarabischen Gemeinschaft in Al-Andalus war, hatte andere Rechte als ein Muladi (spanischer Konvertit zum Islam), ein Berber oder ein Araber. In vorkapitalistischen Gesellschaften gibt es die Figur des Individuums als abstraktes Subjekt mit gleichen Rechten nicht.

Die kapitalistischen sozialen Beziehungen

Um dies zu verstehen, müssen wir uns mit der Besonderheit der kapitalistischen Produktionsweise befassen, mit einer Gesellschaft, in der die Ware die Grundzelle ihrer Struktur ist. Marx beginnt das zweite Kapitel des Kapitals mit der Feststellung, dass die Ware (deren Logik alles bestimmt) nicht allein auf den Markt geht:

„Die Waren können nicht selbst zu Markte gehn und sich nicht selbst austauschen. Wir müssen uns also nach ihren Hütern umsehn, den Warenbesitzern. Die Waren sind Dinge und daher widerstandslos gegen den Menschen. Wenn sie nicht willig, kann er Gewalt brauchen, in andren Worten, sie nehmen. Um diese Dinge als Waren aufeinander zu beziehn, müssen die Warenhüter sich zueinander als Personen verhalten, deren Willen in jenen Dingen haust, so daß der eine nur mit dem Willen des andren, also jeder nur vermittelst eines, beiden gemeinsamen Willensakts sich die fremde Ware aneignet, indem er die eigne veräußert. Sie müssen sich daher wechselseitig als Privateigentümer anerkennen. Dies Rechtsverhältnis, dessen Form der Vertrag ist, ob nun legal entwickelt oder nicht, ist ein Willensverhältnis, worin sich das ökonomische Verhältnis widerspiegelt. Der Inhalt dieses Rechts- oder Willensverhältnisses ist durch das ökonomische Verhältnis selbst gegeben. Die Personen existieren hier nur füreinander als Repräsentanten von Ware und daher als Warenbesitzer. Wir werden überhaupt im Fortgang der Entwicklung finden, daß die ökonomischen Charaktermasken der Personen nur die Personifikationen der ökonomischen Verhältnisse sind, als deren Träger sie sich gegenübertreten.“

Wir haben es hier mit einem dieser typischen Marx-Zitate zu tun, die dank der Methode, die unser Gefährte verfolgte, reichlich Licht auf unsere Untersuchung werfen. Er sagt uns, dass das Recht die Gesellschaftsform ist, die dem allgemeinen Warenaustausch zwischen formal gleichen privaten Produzenten entspricht. Das heißt, es ist eine objektive Gesellschaftsform des Kapitalismus. Die Waren gehen nicht allein auf den Markt, sondern müssen von ihren Besitzern getragen werden. Die einzige Ware, die ein Proletarier auf den Markt bringen kann, ist seine Arbeitskraft. Dort ist es jemand anderes, der Unternehmer, der sie anheuert oder nicht. Ich entfremde meine Ware freiwillig für den Gebrauch eines anderen (des Unternehmers) im Austausch für ihren Wert (der in Form von Lohn erscheint). Der freie und wechselseitige Wille ist Teil dieser sozialen Beziehung, die die Grundlage des Kapitalismus ist. Die beiden gesellschaftlichen Akteure (Bourgeois und Proletarier) müssen sich darauf einigen, ihre Waren zu tauschen (der Proletarier seine Arbeitskraft, der Bourgeois das Geld, mit dem er für die Anmietung seiner Arbeitskraft bezahlt wird), und das Ergebnis all dessen wird in einem privaten Arbeitsvertrag geregelt (den wiederum der öffentliche Staat so reguliert, dass er in allen seinen Bedingungen erfüllt wird).

Wir sehen also ganz klar, dass das Privatrecht untrennbar mit der Entstehung kapitalistischer sozialer Beziehungen verbunden ist. Es gibt keinen Kapitalismus ohne modernes Recht. Deshalb wollen wir die allgemeinen Begriffe, mit denen wir diese Studie begonnen haben, etwas näher beleuchten. Der freie Wille der Individuen, der für die bourgeoisen Rechtstheoretiker die Grundlage des rationalen Zusammenlebens der Menschen ist, ist nichts anderes als die Widerspiegelung und Manifestation der Logik des Kapitalismus auf der rechtlichen Ebene.

Der Kapitalismus ist von seinen Ursprüngen her unmittelbar und zwangsläufig juristisch. Das Recht ist nicht etwas Freiwilliges, das existieren kann oder nicht, sondern eine objektive Bestimmung des gesellschaftlichen Wesens des Kapitals. Die juristische Form ist die Form der Verbindung des Willens von Individuen, die durch die reale Vermittlung von Dingen gesellschaftlich verbunden sind. Das heißt, als Besitzer verschiedener Waren auf dem Markt verhalten sich die Menschen zueinander als rechtlich gleiche Subjekte, die Gegenstände austauschen, ein Austausch, der durch Verträge rechtlich abgesegnet ist. Wenn ich meine Arbeitskraft nicht verkaufen will, bin ich nicht dazu gezwungen, dies zu tun. Es gibt keinen außerökonomischen Zwang, wie bei anderen ausgebeuteten Klassen der Vergangenheit. Der Sklave gehört mit seiner ganzen Person dem Besitzer der römischen Latifundien. Der Leibeigene gehört zum Land, er kann sich nicht vom Grundbesitz des Adligen entfernen. Wir als Proletarier können frei von einem Arbeitsplatz zum anderen wechseln. Oder nicht zu arbeiten. Niemand zwingt uns, dies zu tun. Es gibt keine außerökonomischen Sanktionen, die Sanktion ist direkt ökonomisch. Denn wenn wir als Proletarier das Einzige, was wir besitzen, nämlich unsere Arbeitskraft, nicht verkaufen, können wir uns weder menschlich noch gesellschaftlich reproduzieren. Wir werden überflüssig. Im Kapitalismus ist der Zwang nicht äußerlich, sondern innerhalb der sozialen Logik selbst. Wir müssen nicht durch äußere Regeln gezwungen werden, um ausgebeutet zu werden, sondern die Ausbeutung ergibt sich aus der gesellschaftlichen Notwendigkeit, unsere Arbeitskraft zu verkaufen. Und das ist die soziale Macht des Kapitals im Vergleich zu anderen Produktionsweisen. Deshalb sagen wir oft, dass der Kapitalismus Ungleichheit (den Antagonismus zwischen den Klassen, die Trennung des Proletariats von seinen materiellen Existenzbedingungen) durch (rechtliche) Gleichheit reproduziert. Das macht den Kommunismus zu einer realen Bewegung, die, um den Kapitalismus als soziales Verhältnis zu negieren, auch anti-juridisch ist. Er negiert das juristische Subjekt, das die Grundlage der kapitalistischen Gesellschaftsverhältnisse bildet.

In Anlehnung an das Marx-Zitat, das wir zu Beginn dieses Abschnitts erwähnt haben, sagt uns Marx, dass unser Wille in den Dingen zu finden ist. So wird der Fetischismus der Ware, den Marx nur wenige Seiten zuvor beschrieben hat, von einem juristischen Fetischismus abgelöst. Der freie Wille ist in Wirklichkeit ein Nebenprodukt der Logik des Kapitals als Wert im Prozess. Unser Wille ist in Dingen enthalten, die in Wirklichkeit soziale Beziehungen verkörpern: Die Produktionsmittel sind nicht einfach Dinge, die Reichtum produzieren, sondern Kapital, das Waren produziert. Diese sozialen Beziehungen sind also durch den Antagonismus zwischen Kapital und Proletariat gekennzeichnet, in dem das Kapital (als Wert, der sich in Wert auflöst) als automatisches und unpersönliches Subjekt erscheint, das mit seiner Logik die gesamte gesellschaftliche Totalität subsumiert. Wie wir sehen, ist die rechtliche Gleichheit ein Aspekt, der nicht autonom von den Produktionsverhältnissen ist, sondern in die allgemeine Bewegung des Kapitals eingeschrieben ist. So sind wir Menschen, wie Marx in demselben Zitat immer wieder sagt, lediglich Verkörperungen der verschiedenen gesellschaftlichen Kategorien, in denen sich die Kapitalbewegung ausdrückt (Arbeit als variables Kapital, die Bourgeoisie als Eigentümerin der toten Arbeit). Natürlich ist diese automatische und unpersönliche Bewegung des Kapitals nur ein weiteres Zeichen für den fetischistischen Charakter des Kapitals in seiner Bewegung, der den Antagonismus zwischen Kapital und Proletariat, zwischen der Logik der toten Arbeit und den menschlichen Bedürfnissen verschleiert. Der Kommunismus ist die reale Bewegung, die auf der Grundlage dieses Widerspruchs und Antagonismus danach strebt, das Kapital in all seinen Metamorphosen und objektiven (auch juristischen) Formen aufzulösen, um die menschliche Weltgemeinschaft (ohne Klassen, Waren oder Staat) zu behaupten.

Der Kapitalismus als konkrete Totalität

Wie wir an anderer Stelle ausgeführt haben, ist der Kapitalismus nicht das Ergebnis einer Summe von getrennten Teilen, die dann miteinander verbunden werden. Er ist eine gesellschaftliche Gesamtheit, die in der Ware, die erst in Geld und dann in Kapital umgewandelt wird, ihre Daseinsberechtigung findet, die eigentliche Kategorie, die der Gesamtheit zugrunde liegt. Keiner seiner Teile kann losgelöst von dieser sozialen Logik verstanden werden. Die verschiedenen Teile, in die der Kapitalismus als Produktionsweise gegliedert ist, sind eine spezifische Bestimmung, eine Metamorphose des Kapitals als soziales Verhältnis. Wie wir bereits gesehen haben, können wir das Recht nicht verstehen, wenn wir nicht erkennen, dass es nicht einfach ein rechtlicher und neutraler Vertrag zwischen Willen ist. Diese Willen gehören zu den Dingen, sie sind in Wirklichkeit Verkörperungen von sozialen Kategorien, die sie beherrschen und verdinglichen. Als Proletarier wird mein Wille durch die Notwendigkeit, meine Arbeitskraft zu verkaufen, eingeschränkt. Wir können das Recht nur verstehen, wenn wir es als eine spezifische Ausprägung der kapitalistischen Produktionsweise als gesellschaftliche Totalität begreifen. Es ist das Kapital als widersprüchliches gesellschaftliches Verhältnis, das den gesamten gesellschaftlichen Prozess mobilisiert, das den Takt der Produktionsbewegungen und der gesellschaftlichen Reproduktion vorgibt.

Deshalb kann man die Besonderheit des Rechts nur verstehen, wenn man es in die kapitalistische Totalität einordnet, wenn man seine Besonderheit als eine konkretere Bestimmung der abstrakten Logik des Kapitalismus versteht. Und das Kapital wiederum ist keine unbestimmte und leere Kategorie. Es entwickelt und konkretisiert sich in jeder seiner Besonderheiten durch einen Prozess, bei dem das soziale Wesen des Kapitals im Rechtssubjekt, im demokratischen Staatsbürger, in der Verrechtlichung und Politisierung aller Lebensbereiche, in den rechtlichen und politischen Institutionen usw. verkörpert wird.

Wir haben gesehen, dass die Bewegung des Kapitals verschiedene Momente durchläuft, die vom einfachsten und abstraktesten bis zum konkretesten reichen: von der Ware zum Geld, vom Kapital im Allgemeinen zum Wettbewerb zwischen den vielen Kapitalen. Die gleiche Bewegung können wir in den juristischen Kategorien beobachten. Wir folgen Pasukhanis, der von der grundlegendsten Kategorie, dem Rechtssubjekt, ausgeht, aus dem Rechtsbeziehungen entstehen und das immer mehr in die gesellschaftliche Gesamtheit eindringt, bis wir beim Recht als Norm in seinen verschiedenen Erscheinungsformen ankommen (von zivilrechtlichen Verträgen bis hin zu Verfassungen als Grundgesetze des öffentlichen Rechts). Oder, im Fall der demokratischen Logik, vom Staatsbürger als einfacher Kategorie über seinen Willen, der sich im Mythos der nationalen und/oder Volkssouveränität manifestiert und sich in Wahlen und politischen Vertretern verkörpert, bis hin zu seiner Konkretisierung in Parlamenten und politischen Institutionen als Ganzes. Nur wenn wir von der allgemeineren sozialen Logik ausgehen, können wir die Bedeutung der konkreteren Elemente verstehen. Außerdem können wir so die Naturalisierung, die dem Recht zugrunde liegt, entmystifizieren. Wir gehen nicht von seinen Regeln aus, als ob sie einfach ein neutrales Instrument zur Organisation des gesellschaftlichen Zusammenlebens wären, sondern erklären sie als Ergebnis eines rechtlichen oder politischen Subjekts, das nicht neutral ist. Sie sind das Ergebnis der kapitalistischen Verdinglichung (A.d.Ü., im Sinne des „zur Ware werden“). Diese Operation ist nicht zufällig das Gegenteil von dem, was die bourgeoisen Theoretiker tun.

Mit anderen Worten: Den Kapitalismus als konkrete Totalität zu verstehen, ist die einzige Methode, um die Wirklichkeit in der Fülle all ihrer spezifischen Erscheinungsformen zu begreifen.

Der Kapitalismus ist ein System, das sich durch eine Reihe von gegensätzlichen Einheiten reproduziert, von Aspekten, die sich für uns auf unterschiedliche Weise manifestieren. In der „ökonomischen“ Logik des Kapitalismus selbst ist es die Einheit von Gegensätzen zwischen Gebrauchswert und Wert, zwischen konkreter Arbeit und abstrakter Arbeit und so weiter. Das kapitalistische Gesellschaftsverhältnis wiederum impliziert, dass die Verbindung zwischen den Individuen nicht direkt sozial ist, sondern über den Markt hergestellt wird.

Dieser Aspekt ist für die Frage des Rechts sehr wichtig. Der Kapitalismus bringt eine Atomisierung der Menschen mit sich, die voneinander getrennt und fragmentiert sind. Wir gehen als individuelle Subjekte auf den Markt und verkaufen unsere Arbeitskraft, die über ein anderes Rechtssubjekt, in diesem Fall ein Unternehmen, unter Vertrag genommen wird. Die Grundlage des kapitalistischen Gesellschaftsverhältnisses impliziert also diese Trennung, die wiederum ein Privatrecht für die Beziehungen zwischen den verschiedenen sozialen Akteuren im kapitalistischen Spiel nach sich zieht, diesen Krieg aller gegen alle, der der kapitalistische Markt ist, diesen ständigen Interessenkonflikt, in dem die Beziehungen des Rahmens der kapitalistischen Gesellschaft zum Ausdruck kommen. Deshalb kann die politische Macht, anders als bei anderen Produktionsweisen in der Vergangenheit, nicht innerhalb der ökonomischen Macht liegen. Und Tatsache ist, dass die verschiedenen ökonomischen Mächte in einem ständigen Konflikt miteinander stehen, und zwar aufgrund der dem Kapitalismus innewohnenden (A.d.Ü., intrinsisch) Konkurrenz. Daher zerfällt der Kapitalismus in eine neue Einheit von Gegensätzen, die zwischen Ökonomie und Staat, zwischen Zivilgesellschaft und Politik. Der Staat tritt als Verteidiger der allgemeinen Interessen der Gesellschaft auf (einer Gesellschaft, die bereits durch die Logik und Bewegung des Kapitals fetischisiert wurde), die die Interessen des Kapitals als Ganzes sind. Diese Logik der Trennung unterscheidet sich stark von der Logik vorkapitalistischer Gesellschaften. Wenn wir zum Beispiel an den Feudalismus als Gegenpol denken, hatte der Feudalherr sowohl ökonomische Macht (durch seinen Grundbesitz) als auch politische Macht (durch seine Hoheitsrechte). Der Kapitalismus trennt in einer Einheit von Gegensätzen, was in anderen Produktionsweisen vereint war.

So werden im Kapitalismus Ökonomie und Politik, Privatrecht und öffentliches Recht getrennt. Das soziale Wesen kann nur in Erscheinung treten, wenn es sich von dem ständigen Konflikt zwischen den verschiedenen atomisierten und miteinander konkurrierenden Subjekten trennt. Das ist es, was die bourgeoisen Denker in den Anfängen des Kapitalismus als Gesellschaftsvertrag theoretisiert haben. Von Hobbes über Locke bis hin zu Rousseau müssen diese „natürlichen“ konkurrierenden Individuen eine Art Vereinbarung treffen, einen Gesellschaftsvertrag, aus dem die moderne Politik und der Staat hervorgehen. In Realität sind sie Theoretiker, die im Reich der Ideen und des Geistes lediglich die Logik und Bewegung des sozialen Wesens des Kapitals widerspiegeln.

Der Staat als unpersönliche öffentliche Macht

Wie wir bereits gesehen haben, ist der Kapitalismus durch den universellen Austausch von privaten und formal gleichen Produzenten gekennzeichnet. Dies führt zu einer Reihe von Trennungen innerhalb der kapitalistischen Welt. Die politische Macht erscheint daher unabhängig von den einzelnen privaten Produzenten. Sie identifiziert sich mit keinem von ihnen, sondern verteidigt die Interessen des gesellschaftlichen Ganzen, d. h. des Kapitals im Allgemeinen.

Das gibt der unpersönlichen Logik, die die kapitalistische Dynamik kennzeichnet, einen Sinn. Die Menschen existieren hier nur füreinander als Vertreter von Waren, als Besitzer von Waren. Sie sind nichts anderes als Verkörperungen der kapitalistischen Verhältnisse in ihren verschiedenen Metamorphosen. Es ist nicht der Bourgeois, der die Logik des Kapitalismus nach Belieben beherrscht, sondern die unpersönliche Logik des Kapitals, die sich dem Bourgeois aufdrängt. Der Kapitalist, der nicht konkurriert, der seine Produktivität nicht steigert, wird von der unerbittlichen Logik des Teufels, der den Körper des Kapitals bewegt, entsorgt.

Die gleiche unpersönliche Logik kommt auch im Bereich des Staates und des öffentlichen Rechts zum Ausdruck. Wir haben diese Überlegungen bereits in unserem Notizbuch über Podemos entwickelt. Es sind nicht die Politiker, die die Bewegungen des Kapitals beherrschen. Der Staat ist lediglich ein Garant für die Interessen des Kapitals. Es ist die erweiterte Reproduktion des Wertes im Prozess, die das Tempo der Intervention und den Willen des Staates und seiner Manager bestimmt, unabhängig von ihrer politischen Couleur. Der politische Instrumentalismus der reformistischen Linken ist angesichts der Verwertung des Kapitals im Wandel begriffen. Sie handeln, bevor sie gedacht haben, wie Marx sagte.

Daher ist die Trennung zwischen Ökonomie und Politik, Privatrecht und öffentlichem Recht, Ausdruck einer Autonomie innerhalb der kapitalistischen gesellschaftlichen Totalität. Es ist eine Trennung in der Einheit, eine Einheit von Gegensätzen, wie Marx in seiner dialektischen Logik sagen würde. Die Konsequenzen, die sich daraus für die Theorie des Staates und des öffentlichen Rechts ergeben, sind sehr wichtig. Dazu bedienen wir uns eines interessanten Textes von Alain Bihr in einer Polemik mit dem Trotzkisten Ernest Mandel:

– Die Macht gehört (anders als in der vorkapitalistischen Produktionsweise) niemandem, nicht einmal denen, die sie ausüben, egal auf welcher Ebene sie das tun. Sie verkörpern lediglich die kapitalistischen gesellschaftlichen Verhältnisse. Ihr Wille ist in den Dingen enthalten, wie wir gesehen haben. Es ist ihre Funktion (im Dienste der allgemeinen Logik des Kapitals), die das Organ und die Menschen, die es zu verwalten versuchen, bestimmt.

– Die öffentliche Macht des Staates unterscheidet sich formal von den vielfältigen privaten Machtbefugnissen, die im Rahmen der kapitalistischen Zivilgesellschaft weiterhin ausgeübt werden: Machtbefugnisse, die mit der Geburt, der sozialen Herkunft, der Macht des Geldes und des Kapitals, der Konkurrenz… Die Macht des Staates garantiert allgemeine Interessen, die über den privaten Interessen stehen.

– Die Handlungen dieser Macht dürfen nicht Ausdruck der Partikularinteressen privater Fraktionen sein, sondern ausschließlich des allgemeinen Interesses. Das allgemeine Interesse ist, wie wir bereits wissen, mit der kapitalistischen bourgeoisen (vertraglichen) Ordnung gleichgesetzt worden. Diese muss jedem die Achtung seiner Rechtssubjektivität und die Möglichkeit garantieren, frei nach seinem individuellen Willen Verträge abzuschließen. Die abstrakte Logik des Kapitalismus setzt voraus, dass alle Individuen auf dem Markt zu gleichen Bedingungen konkurrieren können. Damit die kapitalistische Logik auf rein kapitalistische Weise funktionieren kann, muss ihr eine demokratisierende Logik zugrunde liegen. Daher ist die Logik der Identitätspolitik, die die Anerkennung von Rechten für subalterne Subjekte aufgrund ihrer Rasse oder ihres Geschlechts fordert, nichts anderes als eine Aktualisierung der juristischen Logik des Kapitals, eine Möglichkeit, Unterdrückungen zu beseitigen, die die Gleichheit der Menschen im Wettbewerb auf dem Markt behindern. Sie haben nicht nur nichts Subversives an sich, sondern sie sind eine Reinigung der Logik des Kapitals.

– So respektiert die Macht die Vorrechte des Einzelnen als Rechtssubjekt. Sie verkörpert die Logik des Rechtsstaates, in dem sie in verschiedene Institutionen aufgeteilt ist, um ihre Konzentration in den Händen einiger weniger zu verhindern.

– Diese Macht richtet sich gleichberechtigt an alle und garantiert die gleichen Pflichten und im Gegenzug die gleichen Rechte. Auch hier zeigt sich der demokratische Charakter des Rechts, der die Gleichheit aller Rechtssubjekte anstrebt, als etwas streng Kapitalistisches.

Es ist offensichtlich, dass wir über die abstraktesten Merkmale der kapitalistischen Logik im juristischen und politischen Sinne sprechen: Das soziale Wesen des Kapitals ist sowohl demokratisch als auch juristisch. In der Geschichte der kapitalistischen Gesellschaften gibt es viele Anfechtungen dieser allgemeinen Merkmale, die wir gezeichnet haben: Machtgruppen, die Teile des Staates übernehmen, Lobbys, die Druck zum Vorteil ihrer Kunden ausüben, Fälle von politischer Korruption, unterdrückte Subjekte, die nicht gleichberechtigt konkurrieren können… Wir behaupten, dass die abstrakte, reine Logik des Kapitals dazu tendiert. Und dass daher alle Reformen, die Recht und Demokratie als Mittel einsetzen, um die Ordnung des Kapitals in Frage zu stellen, diese lediglich verstärken. Auch die historische Entwicklung des Kapitalismus hat diese demokratischen und rechtlichen Merkmale verstärkt und gleichzeitig alle Aspekte des gesellschaftlichen Lebens auf totalitäre Weise subsumiert. Wie die italienische Linke behauptete, hat der Faschismus den Krieg zwar militärisch, aber nicht politisch verloren. Das Leben wird heute viel stärker von Gesetzen und Rechtsbeziehungen beherrscht als zur Zeit der Entstehung des Kapitalismus. Auf diese Weise lässt sich der inhärent kapitalistische Charakter dieser objektiven Formen ihres gesellschaftlichen Seins besser beobachten.

Die bourgeoise Theorie des Rechts

Die bourgeoisen Ökonomen bleiben konzeptionell in den Grenzen der Kapitalbewegung gefangen, und selbst ihre besten klassischen Vertreter wie Adam Smith und David Ricardo naturalisieren die kapitalistische Produktionsweise als die fortschrittlichste und am weitesten entwickelte ökonomische Form, eine Produktion von Reichtum, die im Wesentlichen schon immer durch das atomisierte Verhalten der Menschen im gesellschaftlichen Produktionsprozess bestimmt wurde. In ähnlicher Weise bewegt sich die bourgeoise Rechtstheorie immer innerhalb der Ränder, in denen die Normen den Rechtssubjekten in ihrem Verhalten erscheinen. So entstehen verschiedene Schulen, die die Dualismen und Widersprüche des bourgeoisen Rechts selbst widerspiegeln.

Auf der einen Seite gibt es diejenigen, die versuchen, das Recht als Verkörperung der fortschrittlichsten Moral und Ethik, als Ausdruck der Menschenrechte und der Natur des Menschen zu verteidigen. Es ist kein Zufall, dass die frühneuzeitlichen Theoretiker des Rechts und der Politik, wie z. B. Locke, Iusnaturalisten (A.d.Ü., Naturrechtler) waren. Das heißt, sie sahen in den Menschenrechtserklärungen der bourgeoisen Revolutionen die Erfüllung der menschlichen Natur. So hieß es in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der Französischen Revolution:

1. Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im gemeinen Nutzen begründet sein.

2. Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung.

3. Der Ursprung jeder Souveränität ruht letztlich in der Nation. Keine Körperschaften, kein Individuum können eine Gewalt ausüben, die nicht ausdrücklich von ihr ausgeht.

4. Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuss der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können allein durch Gesetz festgelegt werden“.

Mit anderen Worten: Die natürlichen und unantastbaren Rechte des Menschen fallen mit dem Eigentum und seiner Sicherheit zusammen. Meine Freiheit bedeutet, dass ich anderen keinen Schaden zufügen kann, weil ich die natürlichen Rechte respektieren muss, die mit denen der Welt der Waren und des Geldes, des Eigentums und des Kapitals übereinstimmen.

Wie Marx in seiner Jugend sagte, sind die Rechte des Menschen nichts anderes als die Rechte des bourgeoisen Staatsbürgers. Sie sind die Rechte des Kapitals (in all seinen Bestimmungen, einschließlich der patriarchalen). Der gesamte bourgeoise Iusnaturalismus ist im Grunde nichts anderes als eine Verteidigung abstrakter und unbestimmter Menschenrechte, deren konkrete Natur ein unkritischer Positivismus ist, der die Welt der Bourgeoisie verteidigt. Genauso verhält es sich mit dem kantischen kategorischen Imperativ, der immer die Welt des Privateigentums und den bourgeoisen Staat, der es verteidigt, voraussetzt.

Im Laufe der Zeit verlor das bourgeoise Recht allmählich diese moralischen und rechtlichen Feinheiten und wurde in einen Rechtsnormativismus umgewandelt, der die Rechtsnorm verteidigt, wie sie ist: Das Recht ist legitim, weil es legal ist. Hans Kelsen ist der führende Vertreter dieser Perspektive im 20. Jahrhundert. Das Recht impliziert eine normative Hierarchie, die immer respektiert werden muss. Die Vorherrschaft dieser bourgeoisen Perspektive, die die Demokratie und den Rechtsstaat identifiziert, zeigt sich in vielen der aktuellen politischen Debatten im heutigen Spanien, in denen die Autorität der Verfassung sakralisiert wird.

Auf diese Weise schwingt das bourgeoise öffentliche Recht auf einem Pendel vom essentialistischen Moralismus zum Rechtsrealismus, von der kantischen Pflicht zum Wesen des Gesetzes und der Herrschaft der bourgeoisen Konstitutionalisten der Gegenwart.

In diesem Abschnitt geht es darum, über den methodischen Unterschied zwischen unserer Perspektive und der der Bourgeoisie nachzudenken. Die bourgeoise Rechtsauffassung geht immer von dem aus, was unmittelbar gegeben ist, von der Rechtsnorm. Eine Norm, die entweder essentialisiert wird, als ultimativer Ausdruck der menschlichen Natur (wie es die klassische Ökonomie mit der Arbeit tat), oder einfach als de facto gegeben beschrieben und verteidigt wird. Und auf diese Weise wird sie immer als unüberwindbar dargestellt: Wie können wir etwas überwinden, das eine einfache gesellschaftliche Norm oder nichts weniger als der Ausdruck der menschlichen Natur selbst ist. Unser Konzept beginnt damit, dass wir uns nach dem Ursprung des Rechts und der Rechtsnorm fragen, indem wir versuchen, den Ursprung der Erscheinung der Rechtsform als die Art und Weise zu verstehen, in der Wesen, die sich bei der Produktion und Reproduktion ihres sozialen Lebens atomisiert verhalten, miteinander in Beziehung treten können. Auf diese Weise verstehen wir das Recht als Ausdruck des juristischen Subjekts, das typisch für die kapitalistische Moderne ist, wie wir zu Beginn dieses Textes erklärt haben. Und so wird das Recht mit der Gesellschaft sterben, in der dieses kontingente Rechtssubjekt entstanden ist.

Der Kommunismus als Negation und Überwindung des Rechts

Wenn Recht und Kapital untrennbare Formen sind, die der kapitalistischen Produktionsweise eigen und für sie spezifisch sind (auch wenn es vorsinflutliche Formen geben mag, die ihnen unvollkommen vorausgehen), bedeutet Kommunismus die Überwindung des Rechts, wie auch der Kategorien der Welt des Kapitals.

Diese These vertrat Pasukhanis in seinem Buch über den Allgemeine Rechtslehre und Marxismus und folgte damit dem, was Marx selbst in seiner berühmten Kritik des Gothaer Programms aufgestellt hatte. Und das war es, was ihm schließlich den Tod während der Säuberungen der stalinistischen Konterrevolution einbrachte.

In der Tat ist dies eine unveränderliche Position des kommunistischen Programms seit 1848. Der Kommunismus ist eine Gesellschaft ohne Klassen und ohne Waren, also auch ohne Staat und ohne Recht. Der Kommunismus ist die reale Bewegung, die die Kategorien des Kapitals in ihren verschiedenen Metamorphosen negiert und überwindet. Die Schwierigkeit, diese Bewegung der Negation und Überwindung als machbar und notwendig zu verstehen, rührt von dem fetischistischen Charakter her, den diese Kategorien in unserem Alltag haben. Wie wir bereits gesehen haben, ist Fetischismus kein falsches Bewusstsein oder eine bloße ideologische Verblendung, sondern ein sehr realer Ausdruck, durch den die Kategorien des Kapitals wirken und sich selbst reproduzieren. Die kapitalistischen sozialen Beziehungen haben sowohl einen sozialen als auch einen übersinnlichen Charakter, wie Marx uns erklärt hat. Ihre soziale und vergängliche Natur haftet an der materiellen Dimension, als wären sie ein und derselbe untrennbare Körper. So erscheint der kapitalistische Charakter der Produktionsmittel als untrennbar, die Produkte menschlicher Arbeit werden zusammen mit ihrem Warencharakter dargestellt, als wären sie ein und dasselbe Wesen, und die Tatsache, dass eine Gesellschaft auf der Grundlage sozialer Normen zusammenlebt, wird mit der Tatsache identifiziert, dass wir atomisierte Subjekte mit Rechten und Pflichten sind.

Aber jeder dieser Aspekte, der materielle und der soziale, ist trennbar. Der Fetischismus der Waren und des Kapitals naturalisiert ihr soziales Wesen als untrennbar mit der menschlichen Existenz verbunden. Der Kommunismus wird einen Lebensplan für die Spezies bedeuten, einen Plan, in dem die gesellschaftliche Produktion auf globaler Ebene technisch organisiert wird, um eine freie Verteilung von Gütern und Dienstleistungen zur Befriedigung aller menschlichen Bedürfnisse zu erreichen. Dieser Plan beinhaltet eine Reihe von technischen Fragen, die sowohl auf der Ebene der lokalen Produktion als auch auf der Ebene der globalen Verteilung der gesellschaftlichen Produktion zu lösen sind. Der Rechtsfetischismus bringt all diese Aspekte durcheinander, um den Kommunismus als eine unmögliche Utopie darzustellen. Aber die Organisation eines Eisenbahnnetzes oder der Produktion einer beliebigen Ware erfolgt nicht nach einer Reihe von rechtlichen Regeln, sondern nach technischen Regeln: technische Regeln, die in einer kommunistischen Gesellschaft außerdem mit dem globalen Ziel, das wir verfolgen, im Einklang stehen.

Ein Plan (ein Ziel), der eine Negation aller Kategorien darstellt, in denen sich das Kapital ausdrückt, ebenso wie eine Negation der produktivistischen Logik des Kapitals (das nicht aufhören kann zu wachsen, koste es, was es wolle), wird das Verschwinden des Staates (denn der Staat ist ein Organismus der Herrschaft einer Klasse über eine andere und kein einfacher Apparat der sozialen Organisation und Zentralisierung) und des juristischen Subjekts, das die Grundlage des Rechts ist, mit sich bringen. Es wird weder ein Zivilrecht geben, das die Interessen und Pflichten derjenigen regelt, die Waren kaufen und verkaufen (weil es keine Waren mehr geben wird), noch ein öffentliches Recht, das die Trennung zwischen Ökonomie und Politik regelt, weil die Politik als eine vom Menschen getrennte Tätigkeit mit dem Staat verschwunden sein wird. Der Kommunismus ist keine menschenfeindliche Utopie, und es wird weiterhin soziale Konflikte und Feindschaften geben. Aber diese Konflikte werden nicht klassenbezogen sein. Und die Menschen, die am kommunistischen Gemeinwesen teilnehmen werden, werden keine Rechtssubjekte sein, die als Monaden voneinander getrennt sind. Alle Feindseligkeiten und Konflikte, auch die schwerwiegenden, werden ohne die strafenden und abstrakten Merkmale beigelegt werden, die der kapitalistischen Gesellschaft zugrunde liegen (und die jeder anderen Gesellschaft in der Vergangenheit oder in der Zukunft fremd sind). Wie Pasukhanis am Ende seines oben erwähnten Buches sagt:

„Das Strafrecht ist, wie das Recht im Allgemeinen, eine Form der Verbindung zwischen egoistischen, isolierten Subjekten, Trägern eines autonomen Privatinteresses oder gleichberechtigten Eigentümern… Die Begriffe Verbrechen und Strafe sind, wie sich aus dem oben Gesagten ergibt, unverzichtbare Bestimmungen der juristischen Form.“ Der Kommunismus wird den begrenzten Horizont des bourgeoisen Rechts in jeder seiner Formen überwinden, einen begrenzten Horizont, der nichts anderes ist als der Ausdruck einer Produktionsweise, die durch die Waren-Logik zwischen dem Individuum und dem Sozialen, zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen, zwischen Ökonomie und Politik gespalten ist. Es ist diese Spaltung, die die bourgeoisen Theoretiker des Rechts begrifflich widerspiegeln und die sie dazu bringt, permanent zwischen zwei Extrempunkten zu pendeln: dem Zwang der Norm und der Pflicht zur Moral. Durch die Überwindung dieser Spaltung, durch die Auslöschung der Welt der Ware, kann der Kommunismus organisch nach einem Lebensplan für die Spezies artikuliert werden.

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