Prozessbericht vom 19. Verhandlungstag (RAZ-RL-radikal-Prozess)

Vorab, der angesetzte Termin vom 21.10. wurde aufgehoben, das heißt der nächste Prozesstermin ist am Donnerstag, den 28.10.2021.

Mit etwas Verspätung begann am 19.10. um 9:35 Uhr der 19. Verhandlungstag im Prozess gegen unseren Freund und Gefährten, wobei acht solidarische Beobachterinnen und Beobachter sowie ein Pressevertreter anwesend waren. Zu Beginn wurde vom vorsitzenden Richter festgestellt, dass die Richterschaft und Schöffen die Urkunden des Selbstleseverfahrens zur Kenntnis genommen und allen anderen Prozessbeteiligten dies ebenfalls möglich war.

Danach folgte eine ganze Reihe von Inaugenscheinnahmen und Verlesungen von Urkunden. Zunächst wurde eine Lichtbildmappe bezüglich des Anschlags auf das Jobcenter in Augenschein genommen, danach Fotos vom Bundeshaus und dann nochmal dieselben Fotos in besserer Qualität. Im Anschluss wurden der Reihe nach die Ausgaben 161 (Sommer 2009), 163 (Sommer 2010) und 164 (Sommer 2011) der Zeitschrift radikal in Augenschein genommen, wobei laut dem Gericht das Augenmerk auf das Schriftbild und die Bilder und Zeichen gerichtete werden sollte, dennoch ließen sich die Schöffen und Verteidiger Zeit beim Durchgehen der Zeitschriften, während der Staatsanwalt gelangweilt auf seinen Laptop starrte und den Anschein erweckte jeden Moment einzunicken.

Daraufhin verlas das Gericht die von KHK (Kriminalhauptkommissar) Buchholz verfasste Strafanzeige bezüglich des Brandanschlags auf das Bundeshaus vom 18.11.2010. Die Anzeige lautete auf schwere Brandstiftung, der Schaden wurde (vermutlich vorläufig) auf einen Euro festgesetzt. Dann wurde der Brandortbericht zur selben Sache, der auch vom selben Beamten verfasst worden war, verlesen und erneut Fotos dazu, zum Augenschein verteilt, teilweise dieselben wie schon zuvor.

Nun fragte das Gericht, ob es Bedenken gegen das Verlesen des Vermerks des KOK (Kriminaloberkommissar) Leibniz im Brandbericht zum Anschlag auf das Amtsgericht Wedding gebe. Nachdem weder Staatsanwalt noch Verteidigung etwas dagegen einzuwenden hatten, berief das Gericht eine dreiminütige Unterbrechung ein und verließ mit den Schöffen den Saal. Nach seiner Rückkehr gab das Gericht den Beschluss bekannt, dass der Vermerk des KOK Leibniz verlesen werden soll. Laut diesem Vermerk habe sich die Schadenssumme nach der Aussage des BIM (Berliner Immobilien Management) auf 28.919,85 Euro belaufen.

Fortgesetzt wurde mit der Verlesung des Asservatenverzeichnisses des BKA vom 22.05.2013, worin die bei der Durchsuchung bei Cem beschlagnahmten Gegenstände – mit Fundort und durchnummeriert – aufgelistet sind. Der Vollständigkeit halber hier die Gegenstände: eine externe Festplatte, ein Notebook HP, ein Laserdrucker HP, ein Scanner, eine Maus, ein Mobiltelefon, zwei USB-Sticks, ein Zettel mit einer Telefonnummer und Namen, ein Passwort, eine PIN-Nummer, ein Notizbuch mit Telefonnummern, fünf Zettel DIN-A5, ein Buch Shabnam Holliday: Defining Iran, ein Buch Karl Held: Das Lebenswerk des Michael Gorbatschow, ein Buch Walter Ulbricht: Zur Geschichte der Arbeiterbewegung, ein Buch Lenin: Über Krieg, Armee und Militärwissenschaft, ein Thinkpad, zwei Zettel DIN-A4, vier verpackte Tastaturen, eine verpackte Maus, ein Notebook von Dell. Dazu wurde noch ein Vermerk verlesen, dass eine Asservatennummer zweimal vergeben wurde und das Buch von Holliday deshalb ein neue Nummer zugewiesen bekommt.

Weiter ging es mit der Verlesung der zwei sichergestellten DIN-A4 Blätter, diese wurden im Anschluss auch in Augenschein genommen. Dabei soll es sich um Notizen handeln, in denen Überlegungen zu kurz-, mittel- und langfristiger Ziele, für den Aufbau proletarischer Autonomie, sowie der Bezug auf andere revolutionäre Bewegungen und Erfahrungen die es in der Vergangenheit gegeben hat, sowie in der Gegenwart präsent sind, niedergeschrieben wurden. Darin soll erwähnt worden sein, dass dies im Zusammenhang mit einer Postille – es wird kein Name erwähnt – überprüft werden soll, ob dies auch funktioniere. Danach wurden die fünf beschlagnahmten DIN-A5 Zettel in Augenschein genommen, wobei es sich um sechs Blätter handelte, da es auch eine Rückseite gab.

Das Gericht wies noch auf die Aufhebung des Termins am 21.10. und darauf, dass am 28.10. die Sachverständige für Handschriften erwartet wird sowie dass der Termin vom 16.11. auf den 17.11. verschoben wird, hin. Daraufhin endete der Prozesstag um, 10:40 Uhr.

Der nächste Prozesstermin ist am 28. Oktober um 09:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstraße 91, Eingang Wilsnacker Str

 

 

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