Cajo Brendel – Kritik des Leninschen Bolschewismus

Cajo Brendel – Kritik des Leninschen Bolschewismus

Kritik der Leninschen Revolutionstheorie

I.

Im August-September 1917, nur wenige Wochen bevor die Bolschewiki in Rußland am Ruder standen, verfaßte Lenin in Helsingfors anhand ausführlicher Aufzeichnungen, die er während seines Aufenthalts in der Schweiz gemacht hatte, seine berühmte Schrift „Staat und Revolution“. Im Untertitel war von „Aufgaben des Proletariats in der Revolution“ die Rede, was, mehr als irgend etwas anderes, den eigentlichen Gegenstand bildete, da von einer wirklichen systematischen, insbesondere auch methodischen Darlegung der Marxschen Staatstheorie doch wohl kaum gesprochen werden konnte. Gleich am Anfang, auf der ersten Seite des ersten Kapitels, liest man: „… angesichts der unerhörten Verbreitung, die die Entstellungen des Marxismus gefunden haben, besteht unsere Aufgabe in erster Linie in der Wiederherstellung und der wahren Marxschen Lehre vom Staat“1. Und gleich hier schon – die Auseinandersetzungen des Autors haben noch nicht einmal angefangen – gibt es von marxistischer Sicht aus einiges zu bemerken.

Wenn nämlich Lenin dort, wo er in den polemischen Teilen seines Buches sich näher mit den Entstellungen und deren Urhebern (wie Kautsky und Bernstein) beschäftigt, letzteren eine unrichtige Interpretation des Marxismus und dessen Fälschung vorwirft, so vergißt er, daß keine Kritik damit fertig wäre, diese Marx-Interpretation bloß als unrichtig und die Interpreten als „Verräter“ oder „Renegaten“ zu charakterisieren. Denn auf diese Weise begeht er denselben Fehler, den Marx in seiner „Deutschen Ideologie“ den Jung-Hegelianern vorwirft. Sie versäumten, nach dem Zusammenhang der deutschen Philosophie mit der deutschen Wirklichkeit, nach dem Zusammenhang ihrer Kritik mit ihren eigenen materiellen Verhältnissen zu fragen, und sie bekämpften die wirkliche Welt durchaus nicht, solange sie nur die Phrasen dieser Welt entlarvten. Worauf es ankommt ist, die jeweiligen Interpretationen dadurch zu erklären und somit zu verstehen, daß man ihre Ursachen darlegt. Lenin tut das nicht!

An sich besagt das Wort „Entstellungen“ nichts, trägt eine eventuelle Beweisführung, daß es sich tatsächlich darum handelte kaum zu einer tieferen Einsicht bei. Darauf hinzuweisen hat seine guten Gründe. Wir wollen hier den Beweis erbringen, daß Lenin, wenn nicht durch dieselben, dennoch durch ähnliche Ursachen ebenfalls die Marxschen Auffassungen, sei es auf ganz andere Weise als die von ihm angegriffenen Schriftsteller, falsch verstanden und daß seine Revolutionstheorie mit dem Marxismus nichts zu tun hat. Das aber liegt, ebenso wenig wie bei jenen, weder an etwa ungenügenden intellektuellen Fähigkeiten noch daran, daß auch er ein „Fälscher“ wäre. Es waren die gesellschaftlichen Verhältnisse Rußlands und die daraus hervorgehenden Probleme der russischen Revolution, die ihn und die bolschewistische Partei zu einer bestimmten Auffassung des Marxismus führten, die wir hier kritisieren möchten.

In schroffem Gegensatz zu der Behauptung Lenins, es gäbe „ohne revolutionäre Theorie keine revolutionäre Praxis“, haben die sozialen und politischen Ereignisse, nicht nur die in Rußland, die dort aber auf spezifische Weise eindeutig nachgewiesen, daß es keine ganz bestimmte revolutionäre Theorie gibt, ohne daß ihr eine ganz bestimmte revolutionäre Praxis zugrunde liege. Und weil es sich bei der menschlichen Praxis immer um entweder materielle oder geistige Bedürfnisse handelt, hat der junge Marx schon zu Beginn seiner Arbeit, als er verstand, daß Revolutionen eine materielle Grundlage nicht entbehren können, den Satz geprägt: „Die Theorie wird in einem Volke immer nur so weit verwirklicht, als sie die Verwirklichung seiner Bedürfnisse ist“2.

Was nun die Leninsche Theorie betrifft, so hat einst Pavel Axelrod, als sie noch Parteigenossen waren, ihm aber schon die Gegensätze ihrer Anschauungen dämmerten, Lenin in Bezug auf seine Theorie einen „Jakobiner“ gescholten. Er tat es, ohne daß er auch nur die geringste Ahnung davon oder das Verständnis dafür gehabt hätte, daß die herannahende russische Revolution eben Jakobiner brauche und diese somit heranwuchsen. Lenin seinerseits war weder beleidigt noch empört. Aus seiner im Jahre 1902 veröffentlichte Schrift „Was tun?“ geht klar hervor, daß er ein Jakobiner sein wollte und sich selbst als solcher und als einer, der den Geist des Volkstribunen in sich hatte, verstand. Und als er das Wort „Jakobiner“ oder „Volkstribun“ fallen ließ, da soll er wohl der Reihe nach an Robespierre und an Auguste Blanqui gedacht haben. Freilich wußte er genau anhand seiner Lektüre, daß Marx infolge weiter entwickelter gesellschaftlicher Verhältnisse, und infolge veränderten Bedingungen des Klassenkampfes, sich weit von diesem Blanqui entfernt hatte und über ihn hinaus gegangen war. Jedoch vermochte dieses rein theoretische Wissen, wie wir noch zeigen werden, nicht zu verhinderten, daß Lenin, was er selber auch geglaubt haben mag, praktisch mehr oder weniger bei ihm gerade stehengeblieben ist, und zwar deshalb weil im Anfang des Jahrhunderts in Rußland die Verhältnisse einigermaßen jenen ähnlich waren, die seinerzeit von Blanqui vorgefunden wurden. Zu ihrer weiteren Entwicklung war in Rußland eben eine Revolution eine unbedingte Voraussetzung.

II.

Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts war die bürgerliche Revolution in England (mit der Parlamentsreform von 1832) kaum, in Frankreich, trotz ihrer politischen Bedeutung, noch lange nicht vollendet. In den deutschen Ländern mußte sie erst noch anfangen. In Frankreich, von Deutschland ganz zu schweigen, waren die wirtschaftliche Lage und die Klassenverhältnisse höchstens die des Frühkapitalismus, keineswegs jene einer modernen Industriegesellschaft. Als 1848 das „Kommunistische Manifest“ erschien, trugen darin die Auseinandersetzungen – sei es direkt, sei es indirekt – von alledem deutlich die Spuren. Es hieß dort zum Beispiel: „… der erste Schritt in der Arbeiterrevolution (ist) die Erhebung des Proletariats zur herrschenden Klasse, die Erkämpfung der Demokratie. Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutzen, der Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreißen, alle Produktionsinstrumente in den Händen des Staates, das heißt des als herrschende Klasse organisierten Proletariats, zu zentralisieren und die Masse der Produktionskräfte möglichst rasch zu vermehren“3.

Fast gleich darauf folgten die bekannten 10 Punkte eines nach heutigem Maßstab an sich durchaus nicht so radikalen Reformprogramms.

Daß Marx und Engels an dieser Stelle den Staat dem „als herrschende Klasse organisierten Proletariat“ gleichstellen, an einer anderen Stelle „die (moderne) Staatsgewalt“ als „Ausschuß“, der die gemeinschaftlichen Geschäfte der ganzen Bourgeoisieklasse verwaltet“4 definieren, muß nicht als ein Widerspruch verstanden werden. Der Staat, identisch mit einem die bürgerlichen Interessen verwaltenden Ausschuß, und der Staat, identisch mit dem „als herrschende Klasse organisierten Proletariat“, sind im „Kommunistischen Manifest“ ganz deutlich zwei unterschiedene Begriffe, zwei verschiedene Phasen der gesellschaftlichen Entwicklung, welche von einander getrennt sind durch den gewaltsamen Umsturz aller bisherigen Ordnung. Und das versteht sich von selbst aus den Ansichten heraus, welche sie in dieser Schrift verkündeten.

Marx und Engels vertraten 1848 die Meinung, daß die Arbeiterklasse, nachdem sie die Macht erobert hätte, den Charakter des Staates ändern könnte, daß es ihr möglich wäre, ihn von einem Werkzeug der Bourgeoisie in ein Werkzeug der Proletarier umzuwandeln. Das ist eine, damals auch von Blanqui vertretene, jakobinische Auffassung, und das geht auch daraus hervor, daß sie die Erhebung der Arbeiterklasse und ihre Organisation als herrschende Klasse als die Erkämpfung der Demokratie betrachteten.

Die sozialdemokratischen Politiker, die von Anfang an gar nicht die Interessen der Arbeiter vertraten, aber in der politischen Arena auch nicht mehr die Wortführer des emporkommenden (jakobinischen) Bürgertums waren, sondern für einen moderneren Kapitalismus als den des 19. Jahrhunderts kämpften, bezogen ihren bürgerlichen Anschauungen gemäß, insofern auch sie eine Zentralisierung (gewisser) Produktionsinstrumente in den Händen des Staates anstrebten, das selbstverständlich auf den bürgerlichen Staat. Vom ‚Jakobiner‘ Lenin wurden sie deswegen getadelt, weil Lenin für den wesentlichen Charakter der westeuropäischen Sozialdemokratie überhaupt kein Verständnis hatte und deshalb ihre Politik als eine „falsche Politik verräterischer Renegaten“ betrachtete.

Lenin verstand seine ‚Kritik‘ an dieser Sozialdemokratie als eine Wiederherstellung des Marxismus. Das aber war ein Irrtum! Dieser Anspruch läuft nur darauf hinaus, daß er gewisse Teile des Marxismus von 1848, Teile, von denen Marx bereits kurz nach der Niederlage der französischen Februarrevolution sich zu distanzieren anfing und die er später völlig ablehnte, zum Kernpunkt seiner Revolutionstheorie machte. Was er wiederherstellte, war nicht der Marxismus, sondern; der ‚Marxismus‘ wie er ihn zu verstehen glaubte, wie er ihn aufgrund der ihm bekannten gesellschaftlichen Wirklichkeit verstehen mußte. Zwar wußte er ganz genau, daß Marx und Engels, als sie im Juni 1872 ein Vorwort zur unveränderten neuen deutschen Ausgabe des Kommunistischen Manifestes schrieben, darin nicht nur gewisse Stellen als veraltet bezeichneten, sondern auch nachdrücklich erklärten, daß „die Arbeiterklasse nicht die fertige Staatsmaschine einfach in Besitz nehmen und sie für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen kann“5. Jedoch konnte er damit nichts anfangen. Die Klassenkampferfahrungen, woraus diese Schlußfolgerung gezogen wurde, fehlten in Rußland, in dem, wie er selbst wiederholt bezeugt hatte, die bürgerliche Revolution, sei es eine bürgerliche Revolution, die „als Sieg der Bourgeoisie“ unmöglich war6, noch bevorstand.

Genau darum hat Lenin mit allen Stellen, an denen Marx und mit unter auch Engels von der „Zerschlagung“ der alten Staatsmaschine und vom „Absterben“ des Staates reden, immerfort die größten Schwierigkeiten und Probleme.

III.

Wo Lenin sich mit den betreffenden Stellen im Kommunistischen Manifest befaßt, weist er zwar darauf hin7, daß Marx und Engels den Staat dem „als herrschende Klasse organisierten Proletariat“ gleichstellen, aber er sieht nicht, daß daraus hervorgeht, daß sie 1848 noch auf dem später widerrufenen Standpunkt standen, daß die siegreiche Arbeiterklasse tatsächlich die gegebene Staatsmaschine einfach in Besitz nehmen und benutzen konnte; er sieht nicht, daß ihre damalige Ansicht eine Folge davon ist, daß sie 1848 die Eroberung der jakobinischen Demokratie immer noch als den ersten Schritt in der Arbeiterrevolution betrachteten; Lenin sieht es nicht, weil ihm der Unter schied zwischen Marxismus und Jakobinismus, wenn man will: zwischen Marxismus und Blanquismus, entgeht. Er hält seine blanquistischen oder jakobinischen Auffassungen für marxistische, interpretiert umgekehrt aus oben erwähnten Gründen den Marxismus als Jakobinismus. Lenin betrachtet also 1917 (!) das, was zu diesem Punkt im Kommunistischen Manifest steht, immer noch als die erste Aufgabe der Arbeiterklasse und behauptet, das sei die wahre Auffassung Marxens, trotz einer eindeutigen Erklärung von Engels, daß die Geschichte Marxens frühere Ansicht als eine Illusion entlarvt hat.

Es ist richtig, daß in „Staat und Revolution“ irgendwo bemerkt wird, daß Marx und Engels anläßlich der Erfahrungen der Pariser Kommune das Manifest korrigiert haben8. Trotzdem heißt es dort: „Das Proletariat braucht die Staatsgewalt, eine zentralisierte Organisation der Macht, eine Organisation des Zwanges, sowohl zur Unterdrückung des Widerstandes der Ausbeuter als auch zur Leitung der ungeheuren Masse der Bevölkerung: der Bauernschaft, des Kleinbürgertums, der Halbproletarier, um die sozialistische Wirtschaft ‚in Gang zu bringen’… ‚Der Staat, das heißt das als herrschende Klasse organisierte Proletariat‘ – diese Marxsche Theorie ist mit seiner ganzen Lehre von der revolutionären Rolle des Proletariats in der Geschichte unzertrennlich verbunden. Die Krönung dieser Rolle bildet die proletarische Diktatur, die politische Herrschaft des Proletariats“9.

Lenin versteht somit unter der Diktatur des Proletariats: den Staat, der das als herrschende Klasse organisierte Proletariat ist. So verstanden es auch Marx und Engels, aber … 1848! Wenn später Engels dem deutschen Philister klarmachen will, was denn eigentlich die proletarische Diktatur sei, so weist er auf die Pariser Kommune hin, die gerade zeigte, daß der bürgerliche Staat nicht ohne weiteres in ein Werkzeug der Arbeiterklasse verwandelt werden konnte. Weil sich die Diktatur des Proletariats so, wie sie 1848 verstanden wurde, als eine Illusion erwiesen hatte, bekommt dieser Begriff bei Marx und Engels 1848 einen anderen Inhalt. Von diesem Begriffswechsel hat Lenin nichts gemerkt, obwohl man paradoxerweise in „Staat und Revolution“, neben den manchmal etwas doppeldeutigen Darlegungen von Engels, die in reicher Fülle zitiert werden, dann und wann auch jene sehr klare von Marx findet. Mit dem Inhalt des neuen Begriffs hat Lenin gerungen, ohne die Sache bewältigen zu können.

IV.

Bei Lenin besteht der bürgerliche Staat vor, das was er den ‚proletarischen Staat‘ nennt, nach der proletarischen Revolution. Die von ihm angeführten Worte von Engels über das Absterben des Staates beziehen sich nach Lenin auf das Absterben des ‚proletarischen Staates‘ dort, wo Marx oder Engels von der Zerschlagung des Staates oder der Aufhebung des Staates sprechen, sei der bürgerliche Staat gemeint10.

Von diesem Unterschied zwischen einem bürgerlichen Staat, der zerschlagen werden soll, und einem an seine Stelle tretenden ‚proletarischen Staat‘, der absterben wird, ist bei den reiferen Marx und Engels keine Rede. Für sie ist die Zerschlagung des bürgerlichen Staates der Bourgeoisie zugleich eine Umänderung der gesellschaftlichen Verhältnisse, nämlich die Verwandlung der Produktionsmittel in gesellschaftliches Eigentum. Dort, wo es Privateigentum gibt, hat die Gesellschaft die bestimmte Form des Staates. Sind aber die Produktionsmittel gesellschaftliches Eigentum geworden, so wird – so sagt Engels – „das Eingreifen einer Staatsgewalt in gesellschaftliche Verhältnisse auf einem Gebiet nach dem anderen überflüssig und schläft dann von selbst ein“.

Unmittelbar danach heißt es: „An die Stelle der Regierung über Personen tritt die Verwaltung von Sachen und die Leitung von Produktionsprozessen. Der Staat wird nicht ‚abgeschafft‘, er stirbt ab“11.

Der Jakobiner Lenin hat keine Schwierigkeiten damit, daß Engels nur wenige Zeilen vorher davon geredet hat, daß „das Proletariat (bei seiner Umwälzung der Gesellschaft) die Staatsgewalt ergreift und die Produktionsmittel in Staatseigentum verwandelt“12. Das ist für ihn eine Selbstverständlichkeit. Probleme hat er, wenn Engels darauf in einem Atemzug folgen läßt: „Aber damit hebt es sich selbst als Proletariat, damit hebt es alle Klassenunterschiede und Klassengegensätze auf, und damit auch den Staat als Staat.“ Und Probleme hat er erst recht, wenn Engels das dann in dieser Weise präzisiert, daß „der erste Akt, worin der Staat wirklich als Repräsentant der ganzen Gesellschaft (also nicht länger als Repräsentant der Bourgeoisklasse – C.B.) auftritt…, zugleich sein letzter selbständiger Akt als Staat ist“13.

Die Tatsache, daß Engels in diesem Zusammenhang den Staat „eine besondere Repressionsgewalt“ nennt, veranlaßt Lenin zu der Schlußfolgerung, daß die eine besondere Repressionsgewalt (der Bourgeoisie) ersetzt werden soll durch eine andere besondere Repressionsgewalt (der Arbeiterklasse). Das steht im Widerspruch mit der Engelsschen Ansicht, daß, sobald der Staat sich selbst „überflüssig“ gemacht hat, „es nichts mehr zu reprimieren gibt“14. Letzteres gibt Lenin dies übrigens an einer anderen Stelle zu, wo es bei ihm heißt: „Wenn… die Mehrheit des Volkes selbst ihre eigenen Bedrücker unterdrückt, so ist eine besondere Repressionsgewalt schon nicht mehr nötig“15. „In diesem Sinne beginnt der Staat abzusterben“, fügt er hinzu. Aber das Absterben bezieht sich bei ihm natürlich doch wieder auf den ‚proletarischen Staat‘, denn so etwas wie das Absterben des zerschlagenen bürgerlichen Staats bleibt für ihn das große Hindernis.

Dieses Hindernis zeigt sich ganz klar dort, wo Lenin auf „so eine interessante Erscheinung, – wie die Beibehaltung des ‚engen bürgerlichen Rechtshorizonts‘ während der ersten Phase des Kommunismus“16 hinweist. Im Lichte der Marxschen Auffassungen ist das leicht zu verstehen. Im Gegensatz zu jenen Juristen, die da behaupten, der Staat bestimme die Rechtsnormen, erklärt Marx, daß „sowohl die politische wie die bürgerliche Gesetzgebung nur das Wollen der ökonomischen Verhältnisse proklamieren und protokollieren“17. In seiner Verteidigungsrede im Kommunistenprozeß zu Köln im Jahre 1849 formulierte er seine Ansicht in dieser Weise, daß „die Gesellschaft nicht auf dem Gesetze beruht“, sondern das Gesetz auf der Gesellschaft.

Das heißt also, daß Änderungen in der Produktionsweise zu neuen sozialen Verhältnissen und diese ihrerseits zu neuen Rechtsformen führen. Einige alte Rechtsnormen, die zur früheren Gesellschaftsstruktur gehörten, verschwinden. Sie sind nicht mehr nötig zur juristischen Formulierung einer sozialen Beziehung, welche infolge der gesellschaftlichen Strukturänderung aufgehoben ist. Aber sie verschwinden nicht sofort! Sie bestehen öfters weiter inmitten der übrigen Normen, die schon ganz übereinstimmen mit den neuen Verhältnissen. So gibt es noch feudale Normen im Zeitalter des Kapitalismus, und so wird auch der Kommunismus während seiner ersten Entwicklungsstufe noch nicht alle Traditionen oder Spuren des Kapitalismus losgeworden sein. Aber das Gebiet, in dem diese bürgerlichen Rechtsschnurren im Zeitalter des Kommunismus noch wirken, wird immer kleiner, diese Normen bekommen immer weniger Gültigkeit. Das ist es, was man bei den Worten „der Staat stirbt ab“ zu verstehen hat.

Lenin weist auf diese Erscheinung hin, versteht sie aber nicht als das Absterben des bürgerlichen Staates. Er schreibt: „Das bürgerliche Recht…. setzt natürlich auch den bürgerlichen Staat voraus, denn das Recht ist nichts ohne einen Apparat, der imstande ist, die Einhaltung der Rechtsnormen zu erzwingen“18. Also hängt nach Lenin das Recht vom Staat ab, anstatt daß Recht und Staat beide aus der Gesellschaft abgeleitet werden. Keinen Moment gibt Lenin sich davon Rechenschaft, daß sich die juristischen Beziehungen der Menschen untereinander langsamer verändern als die sozialen Verhältnisse, die sie widerspiegeln. Das führt bei ihm zu einer merkwürdigen Konsequenz. Obwohl er verneint, daß es der bürgerliche Staat wäre, der abstirbt – weil dieser schon zerschlagen wurde -, heißt es: „Unter dem Kommunismus bleibt nicht nur das bürgerliche Recht eine gewisse Zeit bestehen, sondern sogar der bürgerliche Staat – ohne Bourgeoisie“19.

Für Marx und Engels ist die proletarische Revolution eine gesellschaftliche Umwälzung: die Verwandlung der Produktionsmittel in gesellschaftliches Eigentum. Durch diese Umwälzung wird der Staat zerschlagen, indem die gesellschaftlichen Verhältnisse, deren Produkt der Staat ist, aufgehoben werden, und eben dadurch stirbt er ab.

Anders bei Lenin! Für ihn bedeutet die proletarische Revolution, daß der bürgerliche Staat in den ‚proletarischen Staat‘ verwandelt wird. Die Aufgabe des ‚proletarischen Staates‘ wäre „bis zum Eintritt der ‚höheren‘ Phase des Kommunismus“…. die strengste Kontrolle über das Maß der Arbeit und das „Maß der Konsumtion“, eine Kontrolle, die „beginnen muß mit der Expropriation der Kapitalisten und durchgeführt werden soll… durch den Staat der bewaffneten Arbeiter“20.

Nach Lenin soll, wie man sehen kann, die Enteignung der Kapitalisten durch den ‚proletarischen Staat‘ geschehen, und zwar nach der Revolution, die also ein rein politischer Akt ist. Das ist die alte, im Kommunistischen Manifest verkündete Auffassung, daß das Proletariat seine politische Herrschaft dazu benutzen soll, der Bourgeoisie „nach und nach alles Kapital zu entreißen“. In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts haben Marx und Engels eine ganz andere Auffassung entwickelt, die so zusammengefaßt werden kann, daß die Revolution die Aufhebung der Arbeiterklasse ist. Davon hat Lenin nichts verstanden, weil die russische, wesentlich vorkapitalistische Wirklichkeit, ihm dem Jakobiner, das Verständnis dafür erschwerte.

Wie weit er vom Marxismus entfernt war, das wird aus verschiedenen Stellen in „Staat und Revolution“ ersichtlich, obwohl viele gerade in dieser Schrift seine radikalsten Standpunkte gefunden zu haben glauben. Er macht da zum Beispiel einen Unterschied zwischen dem bürgerlichen Staat, „der nur durch die Revolution aufgehoben werden kann“ und „dem Staat überhaupt“, der nur absterben kann21, in Wirklichkeit besteht der Staat nur als die historische Erscheinungsform bestimmter Gesellschaften: der Staat der Sklavenhalter, des Feudaladels, der Bourgeoisie22.

Wenn man ein anderes Beispiel will: Lenin spricht mehrmals von der Lehre vom Klassenkampf, von der er weiß, daß sie „nicht von Marx, sondern vor ihm von der Bourgeoisie geschaffen worden“ ist23. Aber so eine Lehre vom Klassenkampf gibt es nicht, weder bei den intellektuellen Vertretern der emporkommenden Bourgeoisie, noch bei Marx. Der Klassenkampf wird nicht gelehrt, sondern es gibt ihn; er existiert als eine Tatsache sowohl in früheren Gesellschaften wie im Kapitalismus und ist dort eine unter unseren Augen vor sich gehende geschichtliche Bewegung.

An einer der betreffenden Stellen behauptet Lenin: „Die Lehre vom Klassenkampf ist, allgemein gesprochen, für die Bourgeoisie annehmbar“, die Diktatur des Proletariats aber sei für die Bourgeoisie unannehmbar. Das stimmt aber insofern nicht, als das Bestehen des Klassenkampfes nicht im allgemeinen, sondern nur solange von der Bourgeoisie anerkannt wurde, wie sie noch eine revolutionäre Klasse war. Weiter haben gewisse Vertreter der jungen Bourgeoisie, nämlich die Jakobiner, sehr wohl eine Diktatur anerkannt, die zwar keineswegs eine Herrschaft der Arbeiter darstellte, aber genau damit über einstimmte, was Lenin die „Diktatur des Proletariats“ nannte.

Hiermit sind wir wieder bei dem angelangt, worauf wir schon mehrfach hingewiesen haben: die unbestreitbare Tatsache, daß Lenin, wie er auch wollte, ein Jakobiner war, daß es sich in seiner Revolutionstheorie um eine rein politische Umwälzung drehte, in der nicht die Verwandlung der Produktionsmittel vom Privateigentum in gesellschaftliches Eigentum24 dasjenige ist, worauf es in erster Stelle ankommt, sondern worin „die Frage der Staatsgewalt die Hauptfrage einer jeden Revolution“25 bildet.

Völlig in Übereinstimmung hiermit ist es, daß Lenin 1917 mit einem radikal-demokratischen, wenn man will kleinbürgerlichen, immerhin kapitalistischen Wirtschaftsprogramm in die Oktoberrevolution hineingegangen ist, ein Programm26, das die Grundfragen einer nicht-kapitalistischen Gesellschaftsordnung überhaupt nicht berührt. Kurz vor dem Oktober schrieb er: „Außer dem hauptsächlich ‚unterdrückenden‘ Apparat des stehenden Heeres, der Polizei und der Beamtenschaft gibt es im modernen Staat einen Apparat, der besonders eng mit den Banken und Syndikaten verbunden ist, einen Apparat, der eine große Kontroll- und Registrierungsarbeit leistet…. Dieser Apparat darf und soll nicht zerschlagen werden. Man muß ihn seiner Unterordnung unter die Kapitalisten entreißen, die Kapitalisten und alle Fäden ihres Einflusses abschneiden …“27.

Etwas weiter heißt es: „Ohne die Großbanken wäre der Sozialismus nicht zu verwirklichen. Die Großbanken sind jener ’staatliche Apparat‘, den wir für die Verwirklichung des Sozialismus brauchen und den wir vom Kapitalismus fertig übernehmen…. Diesen ’staatlichen Apparat‘ (der im Kapitalismus nicht durchweg staatlich ist, der aber bei uns, im Sozialismus (!), durchweg verstaatlicht sein wird) können wir übernehmen und mit einem Schlag, mit einem Befehl ‚in Gang setzen‘ … Durch einen einzigen Erlaß der proletarischen Regierung können und müssen diese Angestellten in die Stellung von Staatsangestellten versetzt werden …“28. Mit anderen Worten: Wenn man nur das stehende Heer, die Polizei und das Beamtentum unschädlich macht, kann man den gegebenen Staatsapparat „für Zwecke der Arbeiter in Bewegung setzen“.

Alle Ausführungen von Lenin können nicht verwischen, daß es bei dem, was er ‚den bürgerlichen Staat‘ und den ‚proletarischen Staat‘ nennt, nicht um zwei, sondern um bloß einen Staat geht, dessen politische Führung, wie auch teilweise seine Beamten, seine ehemaligen Heerführer und seine militärische Disziplin man übernommen hat. Man kann fragen, inwiefern und bis zu welchem Zeitpunkt es sich dabei um Selbsttäuschung handelte und seit wann die Täuschung anderer, d. h. der immer noch ausgebeuteten und unterdrückten Arbeiterklasse, anfing. Aber wie die Antwort auch lauten mag, an dem gesellschaftlichen Charakter seiner Revolution ändert sie durchaus nichts!

1922 erklärte Lenin: „Wir haben den alten Staatsapparat übernommen. Das war unser Unglück!“ (29) Diese Worte stellen das unbeabsichtigte, aber deutlichste und vielleicht vernichtendste Urteil über seine Theorie und über die bolschewistische Praxis dar. Die Kritik aber soll darauf hinweisen, daß die rückständigen, feudalen oder halb-feudalen Verhältnisse in Rußland während der ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts, wie auch das Fehlen einer kräftigen und selbstbewußten Bourgeoisie sowohl für Lenins Revolutionstheorie als für die Praxis der Bolschewiki eine Erklärung bilden.


1Sperrungen sind Hervorhebungen im Originaltext. Wo es Unterstreichungen gibt, rühren sie vom Verfasser dieser Arbeit her.

2Marx, „Einleitung der Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie“, MEW, Bd. 1, S.386

3MEW, Bd. 4, S. 481

4MEW, Bd. 4, S. 464

5MEW, Bd. 4, S. 574

6Lenin, Gesammelte Werke, Bd. XI, l. Teil, S. 28 ff.

7Lenin, Sämtliche Werke, Bd. XXI, S. 484

8Ebenda. S. 497

9Ebenda. S. 486

10Lenin, Sämtl. Werke, Bd. XXI, S. 485

11Engels, MEW, Bd. 20, S. 262

12MEW, Bd. 20, S. 261

13Ebenda, S. 262

14Ebenda, S. 262

15Lenin, Sämtl. Werke, Bd. 20, S. 502

16Lenin, Sämtl. Werke, Bd. 20, S. 554

17MEW, Bd. 4, S. 109

18Lenin, Sämtl. Werke, Bd. III, S. 554

19ebenda

20ebenda, S. 552

21Lenin, Sämtl. Werke, Bd. XXI, S. 479

22Auf die an sich berechtigte Frage, ob es nach so einer Revolution wie der russischen, in der die Produktionsmittel verstaatlicht wurden, der Kapitalismus also nicht aufgehoben wurde und anstatt der Bourgeoisie eine Bürokratie oder ein Managertum zur herrschenden Klasse wurde, noch von einem bürgerlichen Staat die Rede sein kann, qehen wir hier nicht ein. Sie gehört nicht zu unserem eigentlichen Gegenstand

23Lenin, Sämtl. Werke, Bd. XXI, S. 493

24Man achte darauf, daß Vergesellschaftung der Produktionsmittel etwas ganz anderes ist als deren Verstaatlichung!

25Lenin, Sämtl. Werke, Bd. XXI, S. 178

26wir meinen die Broschüre „Werden die Bolschewiki die Staatsmacht behaupten?“, Sämtl. Werke, Bd. XXI (ein Seitenangabe fehlt; Der Scanner)

27sämtl. Werke, Bd. XXI, S. 330

28Lenin, Sämtl. Werke, Bd. XXI, S. 330/331

29Der Autor gibt hier keine Quelle an. Das Zitat findet sich in Lenin Werke, Bd. 33, S. 414, Berlin 1962 (der Scanner).

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