Heute am 14.09.21 fand um neun Uhr morgens der 13. Verhandlungstag gegen Cem statt. Im Laufe des Tages waren fünf solidarische Menschen anwesend.
Die Richterschaft rief als ersten Zeugen einen Beamten des BKA auf, einen gewissen Andy Milach, evtl. Vilach, 55 Jahre alt. Er war an der Durchsuchung in der Wohnung von der damaligen Lebensgefährtin (wir haben uns entschieden sie anonym zu lassen) von Oliver Rast beteiligt. Dieser befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Knast. Er selbst nahm an der Ermittlung in der Sache RAZ-RL-radikal ab Dezember 2012 teil. Dass es sich um die Wohnung von der Lebensgefährtin handelte, bzw. dass sie auch damals ein Paar waren, war bekannt, so der Zeuge.
Bei der Hausdurchsuchung, die um 06:00 Uhr morgens durchgeführt wurde, der Keller wurde auch durchsucht, nahmen vier Beamte des LKA, zwei vom BKA, sowie 2 Diensthundeführer – es handelte sich um Sprengstoffspürhunde – teil. Die Wohnung wurde mit dem Beschluss für die Hausdurchsuchung betreten, ein Einsatz des SEK wurde als nicht notwendig empfunden.
Gleich darauf fragte die Richterschaft nach der Wohnung, wie diese aussah, wo diese gewesen sei und der Zeuge beschrieb diese, wie auch die Umgebung.
Zeitgleich wurde auch die Zelle von Oliver Rast im Knast durchsucht. Auf die Frage, ob dieser in der Wohnung seiner Lebensgefährtin wohnen würde, denn Oliver genoss damals schon einige Male Hafturlaub, bejahte der Zeuge dies, denn in der Wohnung seien viele linke und antiquarische Bücher vorhanden gewesen und es war bekannt, dass Oliver Rast viel Umgang mit antiquarischen Büchern pflegte. Der Zeuge konnte sich heute nicht mehr daran erinnern, ob die Lebensgefährtin sich zu der Wohnsituation von Oliver äußerte. Gesucht wurde nach Sprengstoff, Schusswaffen, Datenträgern, Schriftstücken und allem, was in Zusammenhang mit krimineller Organisation in Verbindung stehen konnte.
Es wurden vier Gegenstände beschlagnahmt, dabei handelte es sich um einen Laptop, zwei USB-Sticks und einen Zettel mit handschriftlichen Notizen, die von einer Postille und der Beschäftigung mit einen Projekt handelten. Zu dem Laptop soll sich die Lebensgefährtin von Oliver so geäußert haben, dass dieser ihm gehört habe, dass sie nicht wüsste, wem die USB-Sticks gehören und dass bei dem Zettel, sie nicht wüsste, ob dieser von Oliver wäre, da sie die Handschrift nicht erkannte. Der Zeuge äußerte noch, dass sich ab einen gewissen Zeitpunkt im Wohnzimmer alle Bullen befanden, um die Bücher zu durchkämmen, da es sich um viele handelte.
Abgesehen von der Hausdurchsuchung hatte der Zeuge noch einige TKÜ-Maßnahmen betreut, wusste aber nicht genau, was er da gemacht hat bzw. worum sich dabei handelte. Der Staatsanwalt fragte bezüglich dieser Maßnahmen nach und wollte wissen, ob sich aus der TKÜ zum E-Mailverkehr von Oliver Rast Erkenntnisse ergeben hätten. Bei diesen gab es keine Hinweise, es ginge hauptsächlich um Bücher (sein Job), aus den E-Mails war auch ersichtlich, dass er und Cem sich kannten (insgesamt handelte es sich um 14 Mails). Bei einer dieser E-Mails ging es um einen „proletarischen“ Comic, den Cem Oliver gezeigt hatte, der Zeuge wusste aber nicht mehr genau, ob dieser im Gefangenen Info, oder in der Zeitschrift „Strike“ der IWW, veröffentlicht werden sollte. In diesem Comic soll eine Person mit Flugblatt abgebildet gewesen sein, auf dem Flugblatt soll ein fünfzackiger Stern und die Aufschrift Klasse gegen Klasse gestanden haben. Anfangs konnte der Zeuge das nicht zuordnen, aber später wurde er darauf hingewiesen, dass sich dieses Logo und der Schriftzug auch einige Male in der radikal 163 bis 165 zu finden seien. Auf die Frage, ob es eine Recherche im Internet zu dem Namen Klasse gegen Klasse gab, verneinte der Zeuge dies, er wüsste nicht, was zusätzlich mit diesem Begriff in Verbindung gesetzt werden kann. Er sagte dazu, dass dies wahrscheinlich kein Alleinstellungsmerkmal sei.
Auf die Frage ob er noch spontane Erinnerungen habe, antwortete der Zeuge, dass es ruhig und sachlich ablief. Was aber beschlagnahmt wurde, daran konnte er sich erst beim Lesen des Verzeichnisses der Asservaten erinnern, eigene Erinnerungen waren da nicht mehr vorhanden.
Die Verteidigung befragte den Zeugen, ob die Ermittlungsgruppe, in der er tätig war, sich mehrmals getroffen habe und ob es bei diesen Treffen auch ungewöhnliche Ermittlungsvorschläge gegeben habe, wie z.B., sogenannte Honeypots zur Provokation von Antworten, oder gefälschte E-Mailanhänge. Nein, dies soll nicht der Fall gewesen sein, so der Zeuge, und er sei auch nicht an der Ermittlung gegen die Militante Gruppe beteiligt gewesen.
Anschließend händigte der Richter den Zettel, der bei der Durchsuchung beschlagnahmt wurde, zur in Augenscheinnahme aus. Danach entließ der Richter den Zeugen ohne weitere Fragen.
Die Verhandlung wurde für eine halbe Stunde unterbrochen, weil der nächste Zeuge noch nicht anwesend war.
Nach der Unterbrechung wurde der nächste Zeuge kurz rausgeschickt, weil die Verteidigung bei der Aussage des Zeugen, klären wollte, dass dieser sich nur zu seinen eigenen Ermittlungen und Erinnerungen äußern sollte und deutlich machen sollte, wenn Erkenntnisse von anderen Stellen, Behörden oder vom Hörensagen stammen.
Aufgrund dessen wurde die Verhandlung ein weiteres Mal für zehn Minuten unterbrochen.
Erst jetzt konnte der nächste Zeuge verhört werden, es handelte sich hier um Kriminalhauptkommissar Oliver Damm, oder evtl. Dammen, 50 Jahre alt, vom BKA. Der Richter wies ihn darauf hin, dass er deutlich machen solle, ob Erkenntnisse, die er dem Gericht mitteilt von ihm selbst oder von dritten stammen. Der Zeuge hat von Anfang an in diesem Verfahren ermittelt, auch schon gegen die Militante Gruppe. Auf die Frage des Richters, was er zur Zeitschrift radikal sagen könne, erwähnte der Zeuge, dass es sich um ein „altehrwürdiges militantes Blatt“ handele, aber dass er sich nur mit den Nummern 161-165 beschäftigt habe. Als die Nummer 161 erschien, sei das Projekt radikal eigentlich schon eingestellt gewesen und mit dieser Nummer 161 im Sommer 2009 „wieder auf dem Markt erschienen“. Als Herausgeber habe sich die RL (Revolutionäre Linke) bzw. die radikal Redaktion bekannt. Die RL tritt mit dieser Ausgabe zum ersten Mal in Erscheinung und in der Nr. 162 reklamiert sie die neue Auflage der radikal für sich. Interessant, so der Zeuge, sei an der Ausgabe ein Interview mit der Militanten Gruppe, es geht dabei um ihre Auflösung bzw. die Ankündigung eines militanten Projektes auf einer anderen Stufe, mit einem neuen Namen. Es handelt sich dabei, laut den Bullen, um die RL und die RAZ, diese beiden Gruppen seien die Nachfolgeorganisationen der Militanten Gruppe, diese Erkenntnis der Bullen und des BfV sei der Grund für die Ermittlungen.
Außerdem sei noch zu den Anschlägen der RAZ ermittelt worden, der Zeuge erwähnt Brandanschläge und das Verschicken von Patronen sowie auch verschiedene Texte, bzw., Kommuniqués die von RAZ (hier handelt es sich um 15 Texte) und von der RL (hier handelt es sich um 35 oder 37 Texte) in der radikal veröffentlicht wurden.
Die Richterschaft fragte, woher die Erkenntnis oder Vermutung stamme, dass es sich bei den beiden Gruppen um Nachfolgeorganisationen der MG handele. Der Zeuge antwortete, es gäbe viele Hinweise, wie das ähnliche bzw., identische Begriffe verwendet wurden, dies soll die Verbindung gewesen sein. Der Zeuge fuhr fort und sagte, dass es innerhalb dieser Gruppen keine festgelegte Struktur gegeben haben soll. Die Redaktion der radikal war die RL, die RAZ hätte mehrere Zellen, bzw. „klandestine Kerne“, innerhalb dieser seien mehrere Mitglieder aktiv, wer aber genau in welcher Zelle aktiv war und auch wie viele, konnte nicht festgestellt werden. Es gab dazu keine nähere Zuordnung.
Auf die Frage wie groß diese Zellen gewesen sein hätten können und wie viele es davon gegeben haben soll, war die Antwort, es hätte vier bis fünf Zellen gegeben, in denen von einer bis zu vier oder fünf Personen aktiv hätten sein können. Wie viele Mitglieder denn nun die RL-RAZ hätte haben können, ist unbekannt. Zu den damaligen Beschuldigten habe es Hinweise zu einer Mitgliedschaft gegeben, ob es zusätzlich mehr Mitglieder gab, ist unbekannt, ebenso wie viele Personen in der Redaktion der Zeitschrift radikal beteiligt waren, ob es unterschiedliche waren, etc., auch dazu gab es keine Erkenntnisse. Eine weitere Erkenntnis soll gewesen sein, dass zeitgleich zu der Veröffentlichung eines Textes auf Indymedia und Linksunten, Cem und Oli sich in einem Internetcafé befanden. Aber auch dazu, gibt es keine genaueren Erkenntnisse, was diese dort gemacht haben sollen. Ob es außer den beiden noch weitere Verdächtige gegeben haben soll? Evtl., ja, aber keine konkreten Angaben.
Dann erläuterte der Zeuge auf eine entsprechende Frage des Richters, die Erscheinungsdaten der einzelnen Ausgaben der radikal von 2009 bis 2012. Mit einem gewissen Stolz erwähnte er auch, dass er eine Übersicht darüber erstellt hatte, in welcher Ausgabe welche Texte der beiden Gruppen erschienen sind und welche im Internet veröffentlicht, oder per Post verschickt worden sind. Dabei wurden die Ausgaben der radikal auch als Druckexemplare analysiert. Die Ausgabe 162 wurde am 04.02.2010 bei dem Anschlag auf das Haus der Wirtschaft unter einem Auto gefunden. Die RAZ selbst sagte, laut dem Zeugen, dass sie sie dort hinterlegt hätten. Diese Ausgabe sei vor dem Anschlag noch nicht in Umlauf gewesen, was sich aus eigenen Erkenntnissen des BKA und Erkenntnissen des BfV ergeben habe.
Bezüglich der Kommuniqués die für die Anschläge beim Amtsgericht und der Senatsverwaltung mit per Mail verschickt wurden, gab es einen Vermerk des Zeugen im Bericht, dass diese an verschiedene Medien über unterschiedliche Wege verschickt wurden. Adressiert waren der Berliner Kurier, die BZ und die Internetseite direct action, glaubte der Zeuge sich zu erinnern. Zu den Ermittlungen zwecks des Ausgangspunktes der Mails gab es keine Erkenntnisse. Eine weitere Mail zu der Verschickung von drei Patronen, angeblich wurden vier verschickt, drei kamen angeblich an, an den Bundesinnenminister und zwei Politologen, die sich mit der Extremismusforschung beschäftigten, wurde angesprochen, diese seien auch auf unterschiedlicher Art verschickt worden.
Die E-Mail wurde unter dem Namen Georg von Rauch am 18.11.10 eingerichtet, der Zeuge erwähnt kurz die Geschichte von Georg von Rauch, dass er von Bullen 1972 erschossen wurde, dass auch dieser mit der Bewegung 2. Juni in Verbindung stand. Der Provider war Vodafone, auf Anfrage über IP-Adresse, konnte Vodafone nicht helfen, weil die Daten schon gelöscht waren. Zwei E-Mails sollen von einem Café verschickt worden sein, in dem sich Cem zu diesem Zeitpunkt aufgehalten haben soll, wie durch die Observation des MEK Sachsen-Anhalt festgestellt worden sei.
Der Zeuge selbst hat die Erkenntnisse zusammengefasst, nahm aber nicht an der Observation teil, er hat das entsprechende Café nie besucht.
Bezüglich des Brandanschlages gegen das Bundeshaus gibt es einen Vermerk über die Auswertung einer Videoüberwachung, der Zeuge kann sich an diesen Vermerk jedoch nicht erinnern. Es handelt sich darum, ob Cem eine Wohnung betritt.
Zu der TKÜ stellt die Richterschaft die Frage, wie bei einer DSL-Auswertung die Behörde vorgeht, welcher Beamte was macht? Wie konnten bestimmte Aktivitäten Cem zugeordnet werden? Wie wurde all dies festgestellt? Ob der Zeuge mit all dem was zu tun gehabt haben soll? Der Zeuge antwortet, dass dies alles zu lange her sei und er sich nicht mehr daran erinnern könne.
Unterbrechung bis 11:10 Uhr, die Verteidigung wünscht eine interne Besprechung.
Die Verteidigung stellt dem Zeugen die Frage, wie die Behörden zu der Erkenntnis kommen, dass es eine Beziehung zwischen RL und RAZ gibt, diese als vermutliche Nachfolgeorganisation der MG einzuordnen sei und dass es sich hier um denselben Personenkreis handeln würde. Darauf weist dieser wieder auf die Ähnlichkeit der jeweiligen Texten hin, dass identische Begrifflichkeiten verwendet worden seien, dass die Parolen ähnlich gewesen seien, dass es einen Bezug auf die MG gegeben habe, dass die Texte zeitgleich erschienen seien… ergo, es muss, so der Zeuge, eine Absprache gegeben haben und in der radikal gab es fast nur Texte der RL und der RAZ. All dies weise auf jeden Fall auf eine enge Verflechtung, auf einen engen Austausch hin.
Die Verteidigung fragt darauf, wo denn konkret all dies auf bestimmte Personen zurückzuführen sei, bei wem ein solcher Verdacht vorhanden wäre, ob es Erkenntnisse des BKA dazu gibt? Der Zeuge habe kein Beispiel vor Augen, der Herr Arens wüsste mehr davon (Wir gehen davon aus, dass der Herr Arens, womöglich auch vom BKA ist und uns bald mit seiner Anwesenheit erfreuen wird.).
Auf die Frage, ob die Zellen, denn diese tauchen in den Berichten auf, ob diese autonom agieren würden, oder einer übergeordneten Struktur/Organisation, die „Befehle“ gab, untergeordnet waren, also wusste zwangsläufig die Zelle A, was die Zelle B machte und was die Zelle C … dazu, wieder einmal der Zeuge, hätte er keine konkreten Erkenntnisse in Erinnerung.
Im Bezug auf die identischen Begrifflichkeiten, war die Frage ob diese exklusiv der RAZ-RL zuzuordnen seien, oder ob diese auch von anderen militanten Gruppen verwendet wurden. Die Ähnlichkeit soll groß gewesen, so der BKAler, die RAZ übernahm Parolen der MG und erweiterte sie. Auch gab es eine vermeintliche Übereinstimmung in der Fortsetzung von Debatten, so dass von einem Austausch ausgegangen werden müsse, aber wie dieser konkret stattfand, bleibe spekulativ.
Danach ging es um die Ausgabe 162, die beim Anschlag auf das Haus der Wirtschaft unter einem Auto abgelegt worden sei und deren Verbreitung. Ab wann setzt das BKA fest, wann eine neue Ausgabe der radikal erscheint? Dies ergebe sich durch Ermittlungen des BfV und des LKA. Wann sei mit dem LKA ein Gespräch über die Nummer 162 geführt worden? Und wurde so ein Gespräch überhaupt geführt? Der Zeuge bejaht die Frage, könne sich an den konkreten Inhalt des Gesprächs jedoch nicht erinnern. Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung konnte dieser auch nichts sagen. Nun fragte die Verteidigung, wie die radikal verbreitet wurde. Der Zeuge antwortet, dass es nach Eigenaussage ein Verteilernetz gegeben habe und die Zeitschrift in verschiedenen Läden und Buchläden gefunden werden konnte, dass diese auch einen Tarnumschlag habe, damit sie nicht sofort erkannt wird. Des Weiteren sei vermeintlich ein solcher Übergabevorgang unter Beteiligung von Cem und einer weiteren Person erfolgt. Die radikal soll leicht in linken Szeneobjekten zu finden gewesen sein, man konnte aber nicht feststellen, wo sie gedruckt wurde. All dies seien Merkmale eines konspirativen Netzwerkes.
Wenn die Veröffentlichung und Verteilung der Publikation grundsätzlich konspirativer Natur war, wie konnte das BKA dann wissen, dass diese Ausgabe bereits in Umlauf war? Dazu hatte der Zeuge keine Erkenntnis, er bezog sich auf das BfV und das LKA Berlin. Bezüglich der Arbeitsweise dieser Behörden habe er keine Aussagegenehmigung, er könne über deren Vorgehen nur spekulieren. Wie diese Ausgabe konkret ersichtet worden sei, wusste er auch nicht, er könne auch dazu nur spekulieren.
Zu der Struktur der RAZ und der RL Zellen, fuhr die Verteidigung fort, wie haben diese agiert? Waren sie abgeschottet, oder haben diese kollektiv gehandelt? Der Zeuge antwortete dazu, es müsse eine übergeordnete Struktur gegeben haben, die alles koordinierte, konkrete Erkenntnisse dazu gibt es aber nicht. Ob es sich um eine Struktur handeln könne, wo die Beteiligten nur das notwendige wüssten? Das Konzept des „need to know“ wird von der Verteidigung als Beispiel erwähnt. Der Zeuge sagte, dass die Ermittlungsergebnisse nicht zu aufhellend gewesen seien, er glaubt, dass es Erkenntnisse aus Schriftstücken gab, wo anderen Städten Aufträge erteilt worden seien. Gleich darauf fragte die Verteidigung, ob außerhalb von Berlin irgendwelche Anschläge stattgefunden hätten? Dies verneint der Zeuge, nur die Verschickung der Patronen war überregional, sie wurden aber aus Berlin verschickt. Hätten die Zellen an außenstehende Personen Aufträge weiterleiten können, wie z.B., das Verschicken der Kommuniqués? Nein, dies wäre eher ausgeschlossen, weil eben das Risiko daran liege mit außenstehenden zu handeln, aber dazu gibt es keine Erkenntnisse, es wäre dennoch theoretisch denkbar. Ob dem Zeugen das leninistische Dreiecksprinzip geläufig wäre, fragte als nächstes die Verteidigung. Diesem ist dieses Prinzip bekannt, der Sinn ist die Sicherheit der eigenen Organisation/Struktur zu gewährleisten. Um prinzipiell wenig voneinander zu wissen, um vor Repression zu schützen, fragte die Verteidigung? Ja, beantwortete der Zeuge.
Nun fragte der vorsitzende Richter noch einmal wegen der Telekommunikationsüberwachung nach und wollte wissen, was es mit dem „User-Agent“ auf sich habe, der in den Dokumenten auftaucht, wobei es darum ging, dass eine Indymedia-Seite aufgerufen wurde. Der Zeuge sagte, dass dieser „User-Agent“ bei der Auswertung mitgelockt werde und Infos zum Betriebssystem usw. enthalte, es sei quasi ein Fingerabdruck des Rechners. Auf die Frage, wie dieser „User-Agent“ festgestellt werde, antwortete er, dass das in der Software, die von der Behörde genutzt werde, mitgelockt werde. Ob er versucht habe zu recherchieren, wie dieser zugeordnet wurde, wusste der Zeuge nicht mehr konkret, üblicherweise gehe das in Kombination mit Observation vonstatten. Hierdurch sei es möglich, bei einer WG festzustellen, wer welche Aktivitäten im Internet mache.
Zur Überraschung aller kam der Staatsanwalt auch mal zu Wort und fragte den Zeugen, ob die RAZ und die RL gemeinsam Texte unterschrieben hätten, oder ob dies nur eine Schlussfolgerung des Zeugen sei. Dieser äußerte sich, er könne sich daran erinnern, dass es bei einem Text heiße, welchen konnte er aber nicht sagen, dass „die RAZ die klandestine Flanke der RL“ wäre. Es habe auch eine Gegenveröffentlichung gegeben in der die Einheit von RAZ und RL und deren Nachfolgeschaft der MG, was angeblich in der linken Szene behauptet worden sei, dementiert wurde. Diese sei in der Kommentarspalte von Indymedia und linksunten veröffentlicht worden, so der Zeuge auf die entsprechende Frage des Staatsanwalts. Ursprünglich sei die Militanzdebatte in der Interim geführt worden, dann über RAZ und RL in der radikal, die aber schwer zu kontaktieren war, wodurch schließlich auch dort keine Debatte mehr möglich gewesen sei. Auch ob die RAZ als ein Teil der revolutionären Linken, als Strömung und nicht als eine spezifische Organisation, verstanden werden könnte, dem stimmte der Zeuge zu, es sei auch möglich es so zu verstehen.
In Bezug auf die Sicherstellung der zerrissenen Papierschnipsel in der S-Bahnhaltestelle Alt-Glienicke, war ein Vermerk vom 06.06. datiert, bei der der Zeuge anfänglich von Oliver Rast spricht und dass dieser die Papierschnipsel in den Müll geworfen habe. Dies korrigierte er im Verlauf seiner Aussage, als er nun sagte, es handelte sich um Cem, da auch ein Brief vom Jobcenter, mit Angaben des Sachbearbeiters von Cem vorhanden waren. Genauso wie ein Umschlag einer linken Publikation (wir sind uns nicht mehr sicher, ob die Rede von der Interim oder der radikal war, zweite ist eher wahrscheinlicher), in dem Bezug auf eine Hausdurchsuchung genommen wird, die an einer linken Buchhandlung stattfand, zu welcher sich die RL äußerte. Und zwar soll sich die RL dazu in einem sogenannten radikal Vierseiter geäußert haben, bei dem auch das Kommuniqué zu der Versendung der Patronen zu finden sei. Diese Vierseiter der radikal sollen in der Zwischenzeit, zwischen den Veröffentlichungen der radikal erschienen sein, um die Zeit zwischen diesen zu verkürzen, so der Zeuge. Des weiteren wurde auch ein Computerausdruck mit Adressen, Post und E-Mail, diverser Berliner Zeitungen gefunden, unter denen vier auch angeschrieben worden seien, bezüglich der Versendung der Patronen. Der Text und das Schriftbild seien identisch mit denen, die als Adressaufklebern auf den Briefumschläge, die später beschlagnahmt wurden, waren. Auch seien Notizen mit Anweisungen, wie bei postalischen Versand vorzugehen sei, so wurden sie von den Bullen interpretiert, aufgefunden. Der Staatsanwalt führte seine Fragen fort und fragte als nächstes, welches der Sachverhalt bei der Verschickung der Patronen gewesen sei, an wen waren diese adressiert. Der BKA Beamte sagte, dass bis zu diesem Datum es Brandanschläge gegeben hatte, aber das am 17.03. das BKA die Nachricht erhielt, das Patronen verschickt worden seien, zu dem sich die RAZ mit einem Schreiben bekannte, in welchem ein fünfzackiger Stern als Logo auftauchte. Am 18.03. erfuhr das BKA über die Süddeutsche Zeitung, dass ebenfalls andere Personen Patronen per Post erhalten hatten. Letztere waren an zwei Politologen adressiert, die wie wir schon erwähnten, sich mit der Extremismusforschung/ -debatte auseinandersetzten. Das BKA vermutete nach dieser Aktion, dass Waffengebrauch bevorstehen würde, da die RAZ formuliert haben soll, dass die nächsten Patronen per Expressversand ankommen würden. Das Bekennerschreiben erschien in der Nummer 164 der radikal. Auf die Frage des Richters bestätigte der Zeuge, dass es Spurensicherungen bei den verschickten Dokumenten gegeben habe, diese allerdings zu keinen Ergebnissen geführt hätten.
Nun befragte die Verteidigung erneut den Zeugen und wollte zunächst zwecks des radikalen Vierseiters wissen, wodurch das BKA Kenntnis über diesen erhalten habe. Durch das BfV war die Antwort, laut einem Vermerk hatte das Bundesamt das BKA schon darüber informiert, bevor dieses den radikalen Vierseiter zu Kenntnis genommen habe. Dann fragte die Verteidigung bezüglich des Verhältnisses zwischen RAZ und RL, ob die Formulierung, dass die RAZ die militante Flanke der RL sei, von den RAZ selbst stamme oder von woanders her komme. Der Zeuge konnte dies nicht wirklich beantworten, glaube aber, dass sie aus dem eigenen Autorenkreis der RAZ stamme. Militante Flanke heiße nicht zwingend der gleiche Personenkreis, aber deute auf eine gemeinsame Organisierung hin, wobei die RAZ praktisch und die RL theoretisch arbeiten würde.
Die nächste Frage der Verteidigung war, wie sich die RL geschrieben habe, ob mit großem R oder kleinem r. Groß und mit Hammer und Sichel, was auch auf Parallelen mit der MG verweisen würde, war die Antwort. Dazu wies die Verteidigung darauf hin, dass fast jede kommunistische Gruppierung weltweit Hammer und Sichel verwendet. Weiters bedeute dies, dass revolutionäre Linke sich nicht auf die Gruppe bezieht, sondern auf etwas diffuseres, was der Zeuge bestätigte. Ob der aufgefundene Zettel mit den Notizen, die als Anweisungen interpretiert wurden, nicht die vorhergehende These der Verteidigung bestätige, dass Aufträge an außenstehende Personen gegeben worden sein können, war die nächste Frage. Der Zeuge meinte, das spreche weder dafür noch dagegen, das sei alles Spekulation. Die Verteidigung ließ sich nun noch vom Zeugen bestätigen, dass dieser bis März 2013 Ermittlungsführer war und danach Frau Arndt diesen Job übernommen habe. Daraufhin wurde der Zeuge entlassen.
Die Verteidigung gab eine Erklärung zur Vernehmung des Zeugen ab, dass dieser zur internen Struktur der Gruppierungen nur Spekulatives beitragen konnte, die Rolle des Angeklagten wie sie von der Staatsanwaltschaft in der Anklage dargestellt werde, könne nicht bestätigt werden, vieles könne sein, nichts muss. Das Gericht teilte mit, dass auf die Vernehmung von zwei Zeugen des VS verzichtet werde. Mittagspause bis 13:15.
Um 13:20 ging der Prozess mit dem nächsten Zeugen weiter, nämlich dem Kriminalhauptkommissar Sebastian Jonas, 39 Jahre alt, Dienststelle Bielefeld. Gleich als erstes wurde auf einen Vermerk hingewiesen, der mit dem Datum vom 12.02.13 datiert war. Hier ging es um ein Rechtshilfeersuchen an die Vereinigte Staaten von Amerika wegen eines E-Mailaccounts bei Yahoo. Darüber hinaus musste sich der Zeuge noch mal reinhängen, was seine Erinnerungen angeht, aber er wüsste noch, dass es um Brandanschläge in Berlin gehe und er das Selbstbezichtigungsschreiben der RAZ an die BZ technisch ausgewertet habe. Bei dieser Auswertung habe er über den Header versucht eine IP-Adresse herauszufinden und sei dabei auf die Zwiebelfreunde Dresden gestoßen, einen Tor-Provider. Daraufhin habe er eine Anfrage an Yahoo in Deutschland gestellt, dort wurde mitgeteilt, dass die Adresse zu dem amerikanischen Unternehmen gehört. Danach wurde über die Bundesstaatsanwaltschaft ein Rechtshilfeersuchen an die USA gestellt auf Beschlagnahmung des E-Mail-Accounts. Dazu gab es eine Antwort, eine CD mit Dateien wurde verschickt, aus dem war das Postfach ersichtlich mit den verschickten Mails an den Berliner Kurier und die Berliner Zeitung sowie elf weitere Adresse, die sich im BCC befanden. Dazu befand sich dort auch noch eine Begrüßungsmail von Yahoo zur Einrichtung des Accounts. Da diese Begrüßungsmail fünf Minuten vor der Verschickung der anderen Mails eintraf, sei davon auszugehen, dass der Account ausschließlich zur Verschickung der Bekennerschreiben eingerichtet worden sei. Die Angaben des E-Mail-Accounts ergaben sich als Fake und eine weitere Mail mit dem Kommuniqué auf Englisch an sieben weiter Adressen wurde gefunden. Zu der Übersetzung konnte der Zeuge nichts sagen. Die Reihenfolge der Adressen im BCC sei die gleiche gewesen wie auf dem Zettel, der im Rahmen einer Observation beschlagnahmt wurde. Der Zeuge erinnert sich nicht im Detail, um welche Adressen bzw. Zeitungen es sich handeln würde. Sonst seien ihm keine Erkenntnisse erinnerlich. Der Richter fragte nach den Zwiebelfreunden Dresden, woraufhin der Zeuge erklärte, dass es da Ermittlungen gegeben habe, aber daraus hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, außer das diese einen Tor-Node betrieben hätten. Nun wollte das Gericht wissen, ob eine IP-Adresse dauerhaft oder veränderlich sei, der Zeuge wusste nicht, wie das damals war, heutzutage könne sie sich nach einem Tag oder mehreren Stunden verändern. Wie es denn in einer WG, wo mehreren Personen einen Router benutzen, erkennbar sei, welches Gerät was im Internet aufruft, war die Antwort, dass dies nur über den Router möglich wäre, da dieser alles protokolliert. Die Richterschaft fragte wegen dem bereits erwähnten „User-Agent“, ob dieser als Fingerabdruck zu verstehen sei. Dies wurde vom Zeugen verneint, was dazu führte, dass einer der Schöffen nochmal nachhakte: Wenn mehrere über denselben Router im Netz sind, aber das gleiche System haben, dann was, Pech? Der Zeuge bestätigte dies. Die Verteidigung wollte wissen, wenn man über Tor eine E-Mail versendet, ist dann über die Verbindung feststellbar, zu welcher Uhrzeit sie stattfand; ist es von außen möglich festzustellen, auf welcher Seite ich bin, wenn ich mich über Tor mit dem Internet verbinde? Die erste Frage verstand der Zeuge nicht und die zweite wusste er nicht. Die letzte Frage der Verteidigung war, ob man im Rahmen einer TKÜ eine Person, die über Tor im Netz ist, überwachen kann. Dies konnte der Zeuge nicht beantworten, er verwies auf andere Techniker, die sich damit besser auskennen. Der Zeuge wurde entlassen.
Das Gericht kündigte an, dass zum nächsten Termin zwei Sachverständige erscheinen werden. Die Verteidigung beantragte die Unterstützung durch einen eigenen Sachverständigen (für Kopierangelegenheiten, Kopiermaschinen, etc.). Nach einem kurzen hin und her willigte die Richterschaft mit Bedenken ein, dass diese Person hoffentlich nicht den Prozessfluss stören werde und neben der Verteidigung Platz nehmen darf. Der Prozess endete um 13:50 Uhr.
Der nächste Prozesstermin ist am 16. September um 09:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstraße 91, Eingang Wilsnacker Str.